EZB Ist das EuGH-Urteil der Todesstoß für Griechenland?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Das Anleiheaufkaufprogramm OMT ist rechtmäßig. Das ist besonders für Griechenland eine schlechte Nachricht.

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Kauf griechischer Staatsanleihen Quelle: dpa Picture-Alliance

Die Europäische Zentralbank will „mit allen Mitteln“ („whatever it takes“, O-Ton Mario Draghi) den Euro retten. Im Notfall werde man, so kündigten es die Notenbanker auf dem Höhepunkt der Euro-Krise 2012 an, zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung unbegrenzt Staatsanleihen einzelner Euro-Länder kaufen, wenn diese einem Reformprogramm zustimmen. Allein die Ankündigung reichte, um für Ruhe an den Anleihemärkten zu sorgen und die Renditen der Euro-Krisenländer purzeln zu lassen.

Doch ist das Kaufprogramm mit dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) mit dem EU-Recht vereinbar? In Karlsruhe geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“. Fast 12.000 weitere Kläger schlossen sich an. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2014 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des OMT-Programms geäußert und bat den EuGH um eine Einschätzung, ob das Vorgehen der EZB mit dem Europarecht vereinbar ist.

Die Antwort der Luxemburger Richter folgte am Dienstagmorgen: Ja, das OMT-Programm ist EU-konform. „Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit. Das Urteil kann dramatische Folgen haben: für Deutschland, für Griechenland, für Europa. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Anleihenkaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank

Wie ist das Urteil zu erklären?

Eine Überraschung ist der Luxemburger Urteilsspruch nicht. Die Richter zeigten sich in der Vergangenheit oft großzügig, wenn es um Kompetenzen von EU-Institutionen geht. Signifikante Einwände gegen Rettungsbemühungen in der Euro-Schuldenkrise hatten sie nie geäußert; der europäischen Rettungsschirm ESM etwa wurde Ende 2012 höchstrichterlich gebilligt.

Im Januar diesen Jahres kam der EuGH-Generalanwalt und Gutachter Pedro Cruz Villalon in einer ausführlichen Analyse zu dem Schluss, dass das OMT-Programm grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Nach Auffassung Villalons muss die EZB in der Geldpolitik „über ein weites Ermessen verfügen“.

Dem schlossen sich die Richter an. Ihrem Urteil zufolge ist die EZB ermächtigt, "das OMT-Programm zu beschließen". Das Programm gehöre "zum Bereich der Währungspolitik", heißt es zur weiteren Begründung. Die EZB habe garantiert, Staatsanleihen auf den Sekundärmärkten anzukaufen. Damit werden Anleihen nicht direkt gekauft, sondern erst, wenn sich bereits ein Marktpreis gebildet hat. Mit dieser Zusage verhindere die EZB, dass das in den EU-Verträgen geregelte Verbot der sogenannten monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten umgangen werde, so das Urteil.

Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass das OMT-Programm auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Richter gaben der EZB allerdings vor, die von ihr selbst gesetzten Regeln auch einzuhalten: Die Notenbank müsse - falls sie das OMT-Programm jemals nutze - eine Mindestfrist einhalten und dürfe ihre Entscheidung zum Ankauf oder das Volumen nicht vorher ankündigen.

 

Schlechte Karten für Griechenland

Ist das Urteil der Todesstoß für die Griechen?

Für die griechische Regierung kommt das Urteil – gesprochen ausgerechnet von einem Griechen, dem Vorsitzenden Richter Vassilios Skouris – zur Unzeit. Droht die „Syriza“-Administration doch der Eurozone ständig mit verheerenden Folgen und einem Dominoeffekt, sollte Griechenland aus der Gemeinschaftswährung ausscheiden. Jene Ansteckungsgefahr aber könnte die Europäische Zentralbank nun im Keim ersticken.

Mit dem Luxemburger Urteilsspruch kann die EZB nach einem möglichen Grexit auf den Anleihemärkten aktiv werden und ganz gezielt zum Beispiel italienische Staatsanleihen – Italien dürfte an dem Märkten das größte Misstrauen nach einer Griechenland-Pleite entgegengebracht werden – aufkaufen. Die Renditen dürften nur kurz nach dem „Grexit“ nach oben schießen und über die Marke von drei oder vielleicht vier Prozent klettern, ehe die EZB eingreifen und das Zinsniveau drücken könnte.

Das größte Ass auf der Hand der pokernden Griechen – die Drohung, dass eine Pleite die gesamte Eurozone erschüttern könnte – wirkt plötzlich wie eine ziemlich mäßige Herz-Neun oder Karo-Zehn: nichts, wovor man Angst haben müsste. Kurzum: Die Ausgangslage Griechenlands in den Verhandlungen mit den Geldgebern über weitere Kredite  – am Donnerstag startet die nächste Runde auf dem Treffen der Euro-Finanzminister – hat sich deutlich verschlechtert.

Die Reaktionen zum OMT-Programm

Zahlt Deutschland die Rechnung für das OMT-Programm?

Klar ist: Durch das Aufkaufprogramm könnten Verluste für die Zentralbank entstehen, schließlich ist es ja möglich, dass Kredite nicht zurückgezahlt werden können. Etwaige Verluste müsste die EZB in ihrer Bilanz verbuchen. Im ersten Schritt könnten so die Gewinne, die die EZB an die nationalen Notenbanken weiterleitet, geringer ausfallen.

Dass die EZB pleitegehen kann, ist ausgeschlossen. Im Zweifelskann sie einfach neues Geld ausgeben. Dieses Geld wird als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen, hat aber praktisch keine Folgen. Der deutsche Steuerzahler wird also kaum Geld in die EZB nachpumpen müssen.

Hinzu kommt: Die EZB will perspektivisch die möglichen Staatsanleihenkäufe auf Rechnung der nationalen Notenbanken tätigen. Jede nationale Zentralbank haftet dann für den eigenen Staat. Geringe Gewinne denn wirkliche Belastungen dürften die Folgen des OMT-Programms – sollte es jemals angewendet werden – sein.

Wie reagiert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?

Das Bundesverfassungsgericht hat sich eine letzte Entscheidung bewusst vorbehalten. Die Karlsruher müssen – sofern sie dazu aufgerufen werden – klären, ob der OMT-Beschluss auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Im Raum steht etwa die Frage, inwieweit OMT in die Haushaltsrechte des Bundestags eingreift.

Das Verfassungsgericht könne hierüber erst „auf Basis der Beantwortung der Vorlagefragen“ entscheiden, also nach dem Urteil des EuGH, erklärte Karlsruhe. „Ein solches letztes Entscheidungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht, da das Europarecht in Deutschland nicht etwa deswegen verbindlich ist, weil europäische Organe es beschlossen haben. Vielmehr entscheidet stets das deutsche Parlament – mit verfassungsändernder Mehrheit – über die Verbindlichkeit in Deutschland“, erklärt die Commerzbank in einem Schriftstück zum EuGH-Prozess. Der EuGH kläre folglich nur die europarechtliche Frage, gibt dann den europarechtlich geklärten OMT-Beschluss an das Bundesverfassungsgericht zurück. Dieses entscheidet dann die Verfassungsfrage.

Fragen zum EZB-Anleihekaufprogramm

Die Karlsruher Richter hatten bereits eine Reihe von Bedenken gegen OMT genannt. „Droht jetzt Chaos?“, fragen daher die Experten der Commerzbank.

Fakt ist: Die Karlsruher Richter könnten im Extremfall die Bundesregierung zur Neuverhandlung der EU-Verträge auffordern. Es gebe aber auch Kritik an dieser Auffassung: „Das Europarecht würde gesprengt werden, falls sich alle nationalen Verfassungsgerichte das letzte Recht zur Auslegung vorbehalten.“ Wann sich die Karlsruher Richter mit dem EuGH-Urteil beschäftigen werden, steht noch nicht fest.

 

Rückenwind für QE

Was bedeutet das Urteil für das QE-Programm der EZB?

Zunächst einmal nichts. Denn die Luxemburger Richter entscheiden nicht über das gewaltige Kaufprogramm („Quantitative Lockerung“ oder englisch „Quantitative Easing/QE“), das seit dem 9. März 2015 läuft und das die Konjunktur anschieben soll. Sollte sich der EuGH hinter das nie genutzte OMT-Programm von 2012 stellen, würde er damit der EZB aber auch für das aktuelle Programm Rückenwind geben. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht das OMT abschließend anders beurteilen würde, meint Commerzbank-Ökonom Michael Schubert: „In jedem Fall wären verfassungsrechtliche Bedenken gegen das OMT wohl nicht auf das aktuelle QE-Anleihenkaufprogramm übertragbar.“

Beim QE-Programm investiert die EZB monatlich 60 Milliarden Euro vor allem in Staatsanleihen und das bis Ende September 2016. Das frische Zentralbankgeld soll idealerweise über Geschäftsbanken als Kredit bei Unternehmen und Verbrauchern ankommen. Das könnte Investitionen und Konsum anschieben und soll so auch die Inflation anheizen. Auch an dem QE-Programm gibt es viel Kritik: So planen Medienberichten zufolge die drei Unternehmer Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus eine Verfassungsbeschwerde.

Die Krisenpolitik der Euro-Zone seit 2010

Wieso drehen die Börsen nicht ins Plus?

Für die Börse ist die EuGH-Entscheidung keine Beruhigungspille. Der Aktienmarkt war vor allem aufgrund der drohenden Staatspleite Griechenlands mit einem Minus in den Tag gestartet, zumal auch die Vorgaben aus den USA und Tokio bereits in diese Richtung gewiesen hatten. Der deutsche Aktienindex Dax fiel daher im frühen Handel um 0,7 Prozent. Bis zur Urteilsverkündung vergrößerte sich der Verlust gegenüber dem Vortag auf 1,7 Prozent, der Dax sank auf nur noch 10.798 Punkte. Auch der europäische Auswahlindex EuroStoxx 50 verlor im Vergleich zu Montag 1,5 Prozent. Der Euro legte hingegen gegenüber dem US-Dollar leicht zu. Am Morgen stieg die Gemeinschaftswährung zeitweise auf mehr als 1,132 US-Dollar.

 

Nach der Urteilsverkündung des EuGH blieben harsche Marktreaktionen aus, insgesamt tendierten die Märkte jedoch freundlicher. Das Dax-Minus verringerte sich auf rund ein Prozent, der EuroStoxx lag nur noch 0,9 Prozent im Minus. Der Euro-Wechselkurs reagiert zunächst freundlich, setzte kurz darauf jedoch erneut zur Talfahrt an und fiel auf 1,126 Dollar.

Offenbar hatten Anleger mit dem Segen der Richter für das OMT-Programm der EZB gerechnet und konzentrierten sich weiter auf Signale einer möglichen Staatspleite Griechenlands sowie die befürchtete erste Zinsanhebung seit neun Jahren durch die US-Notenbank Fed. Nach zweitägigen Beratungen der Notenbank hoffen die Börsenteilnehmer am morgigen Mittwoch, wenn Notenbankchefin Janet Yellen vor die Mikrofone tritt, auf neue Hinweise zum Zeitplan (mit Material von dpa und Reuters).

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