EZB Ist das EuGH-Urteil der Todesstoß für Griechenland?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Das Anleiheaufkaufprogramm OMT ist rechtmäßig. Das ist besonders für Griechenland eine schlechte Nachricht.

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Kauf griechischer Staatsanleihen Quelle: dpa Picture-Alliance

Die Europäische Zentralbank will „mit allen Mitteln“ („whatever it takes“, O-Ton Mario Draghi) den Euro retten. Im Notfall werde man, so kündigten es die Notenbanker auf dem Höhepunkt der Euro-Krise 2012 an, zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung unbegrenzt Staatsanleihen einzelner Euro-Länder kaufen, wenn diese einem Reformprogramm zustimmen. Allein die Ankündigung reichte, um für Ruhe an den Anleihemärkten zu sorgen und die Renditen der Euro-Krisenländer purzeln zu lassen.

Doch ist das Kaufprogramm mit dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) mit dem EU-Recht vereinbar? In Karlsruhe geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“. Fast 12.000 weitere Kläger schlossen sich an. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2014 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des OMT-Programms geäußert und bat den EuGH um eine Einschätzung, ob das Vorgehen der EZB mit dem Europarecht vereinbar ist.

Die Antwort der Luxemburger Richter folgte am Dienstagmorgen: Ja, das OMT-Programm ist EU-konform. „Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit. Das Urteil kann dramatische Folgen haben: für Deutschland, für Griechenland, für Europa. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Anleihenkaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank

Wie ist das Urteil zu erklären?

Eine Überraschung ist der Luxemburger Urteilsspruch nicht. Die Richter zeigten sich in der Vergangenheit oft großzügig, wenn es um Kompetenzen von EU-Institutionen geht. Signifikante Einwände gegen Rettungsbemühungen in der Euro-Schuldenkrise hatten sie nie geäußert; der europäischen Rettungsschirm ESM etwa wurde Ende 2012 höchstrichterlich gebilligt.

Im Januar diesen Jahres kam der EuGH-Generalanwalt und Gutachter Pedro Cruz Villalon in einer ausführlichen Analyse zu dem Schluss, dass das OMT-Programm grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Nach Auffassung Villalons muss die EZB in der Geldpolitik „über ein weites Ermessen verfügen“.

Dem schlossen sich die Richter an. Ihrem Urteil zufolge ist die EZB ermächtigt, "das OMT-Programm zu beschließen". Das Programm gehöre "zum Bereich der Währungspolitik", heißt es zur weiteren Begründung. Die EZB habe garantiert, Staatsanleihen auf den Sekundärmärkten anzukaufen. Damit werden Anleihen nicht direkt gekauft, sondern erst, wenn sich bereits ein Marktpreis gebildet hat. Mit dieser Zusage verhindere die EZB, dass das in den EU-Verträgen geregelte Verbot der sogenannten monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten umgangen werde, so das Urteil.

Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass das OMT-Programm auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Richter gaben der EZB allerdings vor, die von ihr selbst gesetzten Regeln auch einzuhalten: Die Notenbank müsse - falls sie das OMT-Programm jemals nutze - eine Mindestfrist einhalten und dürfe ihre Entscheidung zum Ankauf oder das Volumen nicht vorher ankündigen.

 

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