EZB Ist das EuGH-Urteil der Todesstoß für Griechenland?

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Schlechte Karten für Griechenland

Ist das Urteil der Todesstoß für die Griechen?

Für die griechische Regierung kommt das Urteil – gesprochen ausgerechnet von einem Griechen, dem Vorsitzenden Richter Vassilios Skouris – zur Unzeit. Droht die „Syriza“-Administration doch der Eurozone ständig mit verheerenden Folgen und einem Dominoeffekt, sollte Griechenland aus der Gemeinschaftswährung ausscheiden. Jene Ansteckungsgefahr aber könnte die Europäische Zentralbank nun im Keim ersticken.

Mit dem Luxemburger Urteilsspruch kann die EZB nach einem möglichen Grexit auf den Anleihemärkten aktiv werden und ganz gezielt zum Beispiel italienische Staatsanleihen – Italien dürfte an dem Märkten das größte Misstrauen nach einer Griechenland-Pleite entgegengebracht werden – aufkaufen. Die Renditen dürften nur kurz nach dem „Grexit“ nach oben schießen und über die Marke von drei oder vielleicht vier Prozent klettern, ehe die EZB eingreifen und das Zinsniveau drücken könnte.

Das größte Ass auf der Hand der pokernden Griechen – die Drohung, dass eine Pleite die gesamte Eurozone erschüttern könnte – wirkt plötzlich wie eine ziemlich mäßige Herz-Neun oder Karo-Zehn: nichts, wovor man Angst haben müsste. Kurzum: Die Ausgangslage Griechenlands in den Verhandlungen mit den Geldgebern über weitere Kredite  – am Donnerstag startet die nächste Runde auf dem Treffen der Euro-Finanzminister – hat sich deutlich verschlechtert.

Die Reaktionen zum OMT-Programm

Zahlt Deutschland die Rechnung für das OMT-Programm?

Klar ist: Durch das Aufkaufprogramm könnten Verluste für die Zentralbank entstehen, schließlich ist es ja möglich, dass Kredite nicht zurückgezahlt werden können. Etwaige Verluste müsste die EZB in ihrer Bilanz verbuchen. Im ersten Schritt könnten so die Gewinne, die die EZB an die nationalen Notenbanken weiterleitet, geringer ausfallen.

Dass die EZB pleitegehen kann, ist ausgeschlossen. Im Zweifelskann sie einfach neues Geld ausgeben. Dieses Geld wird als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen, hat aber praktisch keine Folgen. Der deutsche Steuerzahler wird also kaum Geld in die EZB nachpumpen müssen.

Hinzu kommt: Die EZB will perspektivisch die möglichen Staatsanleihenkäufe auf Rechnung der nationalen Notenbanken tätigen. Jede nationale Zentralbank haftet dann für den eigenen Staat. Geringe Gewinne denn wirkliche Belastungen dürften die Folgen des OMT-Programms – sollte es jemals angewendet werden – sein.

Wie reagiert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?

Das Bundesverfassungsgericht hat sich eine letzte Entscheidung bewusst vorbehalten. Die Karlsruher müssen – sofern sie dazu aufgerufen werden – klären, ob der OMT-Beschluss auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Im Raum steht etwa die Frage, inwieweit OMT in die Haushaltsrechte des Bundestags eingreift.

Das Verfassungsgericht könne hierüber erst „auf Basis der Beantwortung der Vorlagefragen“ entscheiden, also nach dem Urteil des EuGH, erklärte Karlsruhe. „Ein solches letztes Entscheidungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht, da das Europarecht in Deutschland nicht etwa deswegen verbindlich ist, weil europäische Organe es beschlossen haben. Vielmehr entscheidet stets das deutsche Parlament – mit verfassungsändernder Mehrheit – über die Verbindlichkeit in Deutschland“, erklärt die Commerzbank in einem Schriftstück zum EuGH-Prozess. Der EuGH kläre folglich nur die europarechtliche Frage, gibt dann den europarechtlich geklärten OMT-Beschluss an das Bundesverfassungsgericht zurück. Dieses entscheidet dann die Verfassungsfrage.

Fragen zum EZB-Anleihekaufprogramm

Die Karlsruher Richter hatten bereits eine Reihe von Bedenken gegen OMT genannt. „Droht jetzt Chaos?“, fragen daher die Experten der Commerzbank.

Fakt ist: Die Karlsruher Richter könnten im Extremfall die Bundesregierung zur Neuverhandlung der EU-Verträge auffordern. Es gebe aber auch Kritik an dieser Auffassung: „Das Europarecht würde gesprengt werden, falls sich alle nationalen Verfassungsgerichte das letzte Recht zur Auslegung vorbehalten.“ Wann sich die Karlsruher Richter mit dem EuGH-Urteil beschäftigen werden, steht noch nicht fest.

 

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