Familienunternehmen Ein Brexit und andere Todesfälle

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Britische Fahnen vor dem Big Ben. Quelle: dpa

Der hagere Mittfünfziger wäre zu beneiden. Er lebt westlich von London auf einem reizvollen Landsitz, er ist das, was man mit Fug und Recht vermögend nennt, und die feine englische Lebensart behagt ihm und seiner Familie.

Doch seit der Brexit-Entscheidung schläft er schlecht. Denn im Falle des Austritts Großbritanniens würde der deutsche Unternehmer in einem „EU-Drittland“ leben, und das könnte ihn „schlagartig gut 100 Millionen Euro Steuern kosten“. Seine Sorgen teilt er gern mit der Öffentlichkeit. Seinen klangvollen Namen aber möchte er keinesfalls preisgeben.

Dem Unternehmer droht das komplizierte deutsche Steuerrecht zum Verhängnis zu werden – und der eigentlich glückliche Umstand, sehr wohlhabend zu sein. Der Wahlengländer ist an einem erfolgreichen Familienkonzern in Deutschland beteiligt. In vier Generationen haben sich dort immense „stille Reserven“ angesammelt, Grundstücke zum Beispiel, die nur zu einem Bruchteil ihres Wertes in den Bilanzen stehen. Diese Reserven bewacht der deutsche Fiskus wie einen Schatz, er rührt ihn aber üblicherweise nicht an. Neu geschätzt und nach ihrem Gegenwartswert versteuert werden diese stillen Vermögenswerte nur, wenn eine Firma verkauft wird. Oder wenn ein Gesellschafter dauerhaft das Land verlässt und sich damit dem staatlichen Zugriff entzieht.

Wenn Mitglieder eines Familienunternehmens also ins Ausland ziehen, müssen sie ihre Anteile aufdecken und einen Teil dem Fiskus überlassen. Bis auf eine Ausnahme: Wer in ein anderes EU-Land zieht, dem wird seine Steuerschuld dauerhaft gestundet.

Diese Regelung gefährdet nun der Brexit. Sollten die Briten tatsächlich austreten, würden möglicherweise Tausende Mitglieder von deutschen Familienunternehmen in Großbritannien „schlagartig in einem Drittland leben“, sagt Jens Schönfeld von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. An den Anwalt haben sich bereits zahlreiche Betroffene gewandt. Dazu gehören solche, die nach ihrem Studium auf der Insel blieben. Oder solche, die von ihren Unternehmen entsandt wurden, um das Geschäft auf der Insel voranzutreiben. Ihnen allen droht nun die „Wegzugsbesteuerung“.

Eine Verschonung wäre nach geltendem Recht schwierig, also argumentiert Schönfeld grundsätzlich: „Das Gesetz gilt explizit bei einem Wegzug, doch diese Menschen leben schon lange dort, von einem Wegzug kann also keine Rede sein.“

Eine Sichtweise, die sicherlich allen Betroffenen aus dem Herzen spricht, die vom Brexit-Votum kalt erwischt wurden. Fraglich nur, ob Richter das auch so sehen werden. Folglich sucht die Bonner Kanzlei mit ihren Mandanten fieberhaft nach rechtlichen Möglichkeiten, um den steuerlichen Ernstfall zu vermeiden.

In Berlin bemüht sich gleichzeitig die Stiftung Familienunternehmen, eine gesetzliche Lösung für die deutschen Brexit-Opfer zu finden. „Die neue Bundesregierung sollte sich des Themas dringend annehmen“, sagt Rainer Kirchdörfer, Vorstandsmitglied der kampferprobten Organisation, die in der abgelaufenen Wahlperiode maßgeblich dafür sorgte, dass das Erbschaftsteuerrecht weiter mit Verschonungsregeln für Betriebsvermögen gespickt bleibt. Die Brexit-Strategie der Stiftung Familienunternehmen lautet: Erstens dürfe der Statuswechsel eines EU-Staates zu einem Drittland keine Wegzugsbesteuerung auslösen. Und zweitens sei diese Art der Besteuerung generell schädlich.

Experten der Stiftung diskutieren deshalb gegenwärtig mit Beamten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über eine Lösung. Die Kernfrage lautet dabei, wie das – auch für Kirchdörfer – legitime Recht des Fiskus an der Besteuerung stiller Reserven gewährleistet bleibt, wenn Firmengesellschafter Deutschland den Rücken kehren.

Bereits im Oktober will die direkt am Brandenburger Tor residierende Stiftung ihre Reformempfehlungen an die frisch gewählten Parteien richten. Sie hofft, dass sie umgehend in die Verhandlungen über den künftigen Koalitionsvertrag einfließen.

Falls es allerdings zu keiner Änderung kommen sollte, dürfte der Brexit für den deutschen Fiskus ein gutes Geschäft werden. Dann wäre etwa der deutsche Unternehmer, der westlich von London lebt, gezwungen, seine Anteile am Familienkonzern zu verkaufen. Noch dazu unter Wert an die daheimgebliebenen Geschwister und Cousins, so wie es in vielen Gesellschafterverträgen vorgeschrieben ist, um Dritte aus dem Familienunternehmen herauszuhalten.

Er sei frustriert, sagt er, und traurig. Die Folgen des Brexits seien für ihn vergleichbar „mit einen Todesfall, steuerlich sind die Folgen jedenfalls ähnlich“. Wobei, selbst das träfe die Dramatik noch nicht ganz. Bei der geltenden Wegzugsteuer gebe es im Gegensatz zur Erbschaftsteuer nämlich keinerlei Verschonung, sagt er. Und höher sei der Steuersatz noch dazu.

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