Finanzielle Repression Angriff auf Ihr Geld

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Verbot von Gold

Laut EU-Kommission soll von jedem Kauf und Verkauf von Aktien und Anleihen jeweils 0,1 Prozent des gehandelten Wertes an den Fiskus gehen. Bei Aktien für 5.000 Euro sind das bei An- und Verkauf immerhin zehn Euro. Die Steuer zu umgehen wird schwierig. Wer seinen Wohnsitz in einem EU-Land hat, das die Steuer verlangt, muss sie auch zahlen. Der superschnelle Hochfrequenzhändler, dem sie das Geschäft vermiest, sitzt ohnehin in London oder der Schweiz, notfalls wird er umziehen. Ein Riester-Sparer wird das nicht tun. Und er zahlt nicht nur bei eigenen Aktiengeschäften.

Altersvorsorgesparer werden sich später nur wundern, dass ihr Guthaben noch mickriger ausfällt. Die Fondsgesellschaft Union Investment berechnete für einen herkömmlichen Riester-Vertrag mit monatlich 100 Euro Beitrag nach 30 Jahren ein Minus von 4.100 Euro für den Anleger, allein wegen der Finanztransaktionsteuer.

Bedrohung 4: Eingriff in die Vertragsfreiheit

Ein Goldbesitzverbot wie in den USA zwischen 1933 und 1974 hält Stefan Homburg auch in Europa für möglich. „So was hat es gegeben, und so etwas könnte auch wieder gemacht werden“, so der Professor am Institut für Öffentliche Finanzen an der Leibniz Universität Hannover. Die Bilanzen der Notenbanken sind geschwächt. Der Anteil der im Vergleich zu ausfallsicheren Goldbeständen nur mit schwachen oder fragwürdigen Sicherheiten unterlegten Vermögenspositionen in ihren Bilanzen hat in den Krisenjahren stark zugenommen. Theoretisch ließen sich die Bilanzen verbessern, wenn privater Goldbesitz in Staatsbesitz gelangte. Die Frage wäre dann nur: Würde für privates Gold ein fairer Marktpreis bezahlt – und passierte der Übergang freiwillig?

Gold verboten

Das Beispiel USA zeigt, dass ein Besitzverbot für Gold eine knifflige Sache ist. Um den Dollar zu stützen und faktisch Spekulation mit Gold gegen ihn zu unterbinden, erließ US-Präsident Franklin D. Roosevelt 1933 eine Verordnung, die das Horten von Gold unter Strafe stellte. Ausgenommen waren Goldmünzen und -zertifikate, deren Wert pro Person 100 Dollar nicht überstieg, sowie Sammlerstücke. US-Bürger hatten ihr Gold zum Festpreis von 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abzugeben, anschließend wurde die Parität auf 35 Dollar pro Unze fixiert. Für Anleger war der erzwungene Umtausch ein gewaltiges Verlustgeschäft. Das Verbot wurde erst am 31. Dezember 1974, nach dem Zusammenbruch des Gold-Dollar-Standards von Bretton Woods, aufgehoben.

Die Freigrenze von 100 Dollar, was etwa fünf Unzen Feingold (heute: 6.000 Dollar) entsprach, war ein geschickter Schachzug, weil die Mehrheit der Bevölkerung nicht betroffen war. Entsprechend regte sich kaum Widerstand. Wer unter der Freigrenze lag, konnte an der späteren Aufwertung von Gold gar verdienen.

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Durchzusetzen ist das Verbot nur schwer. In den USA lag die Abgabequote während des dortigen Verbots geschätzt bei nur 30 Prozent. Im Moment gibt es hierzulande auch keine Debatte über ein Verbot. Mit ein paar Fallstricken sollten Goldbesitzer aber schon rechnen. Denkbar wäre eine von Brüssel aus betriebene Wiedereinführung einer europaweiten Mehrwertsteuer. Auch könnten Zugewinne mit Barren und Münzen, die nach über einem Jahr Haltefrist steuerfrei bleiben, künftig mit Abgeltungsteuer belegt werden.

In Staatsanleihen getrieben

Auch eine Art von Zwangsmaßnahme: Versicherer und Banken und damit deren Kunden werden in Staatsanleihen getrieben. Europäische Versicherer sind eine fette Beute für die Politik – sie legen gigantische 8,4 Billionen Euro an. Kapital, was Politiker gerne auf ihre Seite holen. Das geht einfach: Politiker drängen die größten Investoren – Banken und Versicherer – über Vorschriften zur Regulierung indirekt in Staatsanleihen. So wird es unter der geplanten Regulierung Solvency II für europäische Versicherer ab 2016 nötig, einen Risikopuffer (Eigenmittel) für neue Investments vorzuhalten.

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