Finanzmarkt nach dem Brexit Wie die EU das Clearing neu regelt

Auch nach dem Brexit will die EU-Kommission die Abwicklung von Euro-Derivaten in London erlauben - sofern ihr Volumen nicht "systemrelevant" ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Quelle: REUTERS

Die EU-Kommission will im Hinblick auf den EU-Austritt Großbritanniens, das Aufsichtsregime für das sogenannte Derivate-Clearing reformieren. Sie hat heute einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wie die Abwicklung (Clearing) von Euro-Derivaten nach dem Brexit gestaltet werden soll. Wichtig für London: in der Frage der Umsiedlung des Clearing-Geschäfts will die EU zwar das letzte Wort haben, wenn das Volumen der in Euro abgewickelten Wertpapiere in einem sogenannten Clearing-Haus systemrelevant ist. Aber sie sieht dies nur als eine mögliche Option vor, ein Automatismus besteht nicht. Der Entwurf muss noch vom EU-Parlament und von den EU-Mitgliedsländern gebilligt werden.

Clearing ist ein wenig glamouröser aber wichtiger Teil von Finanztransaktionen. In der Fachsprache ist oft von „Plumbing“ die Rede – der Vergleich zieht Parallelen zu den Abwasserrohrsystemen in einem Haushalt – und bezieht sich darauf, dass das Abwickeln im Hintergrund ein reibungsloses Funktionieren von Finanzmarktgeschäften garantiert. Seit der Finanzkrise hat das Clearing an Bedeutung gewonnen und es gilt als lukrativer Geschäftsbereich der Börsenbetreiber.

Früher wurden derartige Geschäfte einfach direkt zwischen den Handelspartnern verrechnet, heute sind die Clearing Häuser als „zentrale Gegenpartei“ eben Central Counter Party (CPP) zwischen Käufer und Verkäufer geschaltet, diese Regelung ist seit der Finanzkrise obligatorisch. Sollte eine der beiden Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, springt das Clearing Haus ein. Das verringert das Risiko und erhöht die Transparenz und Sicherheit im Derivatemarkt. Die Clearing Häuser – im Fachjargon CCPs genannt – sind quasi die zentralen, neutralen Mittler von Finanztransaktionen. Der Markt für außerbörslich gehandelte Derivate ist nach Schätzungen der EU-Kommission derzeit 544 Billionen Dollar schwer. Davon werden 62 Prozent über Clearinghäuser abgewickelt.

Was beinhaltet die neue Regelung?

Die EU will der EU-Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) mehr Befugnisse gegenüber den nationalen Regulierern geben. In der ESMA will sie einen neuen Aufsichtsmechanismus einrichten, der sowohl für die Clearing Häuser in der EU als auch in Drittstaaten gelten soll. Sie schlägt die Einführung eines Zwei-Stufen-Systems für Clearing Häuser aus Drittstaaten vor. Diejenigen, die nicht als systemrelevant gelten – d.h., deren Kollaps die Stabilität des Finanzsystems nicht gefährden würde – dürfen weiter unter dem bisher geltenden Äquivalenz-Regime operieren. Die großen, wichtigen und systemrelevanten Clearing Häuser werden dagegen strikteren Auflagen unterworfen. Der Vorschlag sieht auch vor, dass die EU nach dem Brexit über den Abzug von Teilen des billionenschweren Derivatemarktes aus London entscheiden darf, allerdings klingt der entsprechende Passus weniger drastisch als erwartet. So soll die Brüsseler Behörde in der Frage der Umsiedlung des Geschäfts das letzte Wort haben, wenn das Volumen der in Euro abgewickelten Wertpapiere in einem sogenannten Clearing-Haus systemrelevant ist. Es fehlen allerdings präzise Angaben darüber,  welche Volumen als systemrelevant gelten sollen.

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