+++EU vereinbart stärkere Kooperation mit Nachbarländern Syriens+++
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise haben die EU-Staaten eine stärkere Kooperation mit den Nachbarstaaten Syriens sowie Transitländern auf dem Westbalkan vereinbart. Die EU-Außen- und Innenminister sicherten ihren Kollegen aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien, Serbien und Mazedonien am Donnerstag bei einem Treffen in Luxemburg eine größere Unterstützung zu.
So solle gemeinsam an den Gründen für die Flüchtlingskrise gearbeitet werden, sagte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini. Ziel sei es, einen Prozess zur politischen Lösung des Bürgerkriegs in Syrien zu beginnen. Zudem sollten Jordanien, Türkei und Libanon, die zusammen mehr als vier Millionen Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen haben, mehr unterstützt werden.
Auch den Transitländern auf dem Westbalkan solle mehr Hilfe zukommen. Die Teilnehmer einigten sich zudem auf eine stärkere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und eine intensivere Zusammenarbeit mit jenen Ländern, aus denen besonders viele Migranten mit wenig Aussicht auf Asyl in der EU stammen.
+++Wien will auf mögliche „Notmaßnahmen“ Bayerns reagieren+++
Österreich will auf mögliche „Notmaßnahmen“ Bayerns in der Flüchtlingskrise reagieren. „Wenn Bayern beginnt, hier die Flüchtlingsströme zu verlangsamen, hier mehr zu kontrollieren, dann wird auch Österreich dazu übergehen müssen, hier den Flüchtlingsstrom zu verlangsamen und hier auch intensiver und umfassender zu kontrollieren“, sagte die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Donnerstag bei einem Treffen in Luxemburg.
+++EU-Innenminister wollen abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben+++
Die EU will ihre Außengrenzen strenger überwachen und abgewiesene Asylbewerber schneller abschieben. Abgelehnte Asylbewerber, die möglicherweise untertauchen wollen, sollten interniert werden, beschlossen die Innenminister der 28 EU-Staaten am Donnerstag in Luxemburg. Für Abschiebungen solle es mehr Sonderflüge geben.
Eine verstärkte Rückführung abgelehnter Asylbewerber solle illegale Zuwanderer abschrecken, hieß es nach dem Treffen. „Wenn es keine Rückführungspolitik gibt, gibt es keine Grundlage für eine Flüchtlingspolitik“, sagte Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve.
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
+++Merkel verteidigt Asyl-Kurs vor der Basis - Beifall aus der NRW-CDU+++
Trotz Kritik aus der eigenen Partei hat die CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel ihre Linie in der Asylpolitik auch vor der Basis verteidigt. Bei der ersten von bundesweit vier Mitgliederkonferenzen zur geplanten Parteireform bekräftigte Merkel am Donnerstagabend in Wuppertal ihren asylfreundlichen Kurs.
Wer Fluchtgründe habe und vor Terror, Gewalt und Krieg fliehe, solle in Deutschland willkommen sein, sagte Merkel unter dem Beifall von rund 1000 Parteifreunden aus NRW. Ebenso viel Zustimmung erhielt die Kanzlerin für ihre Feststellungen, wer keinen Asylgrund habe, müsse das Land verlassen - wer ein Aufenthaltsrecht habe, müsse sich aber auch an die Regeln in Deutschland halten. Für den späteren Abend war eine Diskussion der Kanzlerin mit den Parteimitgliedern geplant.
+++Juncker: Keine neuen Mauern in Europa+++
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat innereuropäischer Abschottung zur Abwehr von Flüchtlingen eine Absage erteilt. „Europa hatte lang genug eine Mauer“, sagte Juncker am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung der „Passauer Neuen Presse“ in Passau. „Wir brauchen keine neuen Mauern und schon gar nicht zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“ Grenzzäune sind in mehreren europäischen Ländern im Gespräch, Ungarn hat bereits mit dem Bau von Sperranlagen begonnen. In Bayern hatte Finanzminister Markus Söder (CSU) einen Zaun ins Gespräch gebracht.
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