Freihandel mit Japan Verbraucherschutz in Gefahr?

Laut Medienberichten soll das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan die Rechte der Verbraucher schwächen.

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Die EU handelt ein Freihandelsabkommen mit Japan aus. Quelle: dpa

Bei den Verhandlungen zwischen der EU und Japan über ein Freihandelsabkommen sind einem Bericht zufolge Verbraucherschutzrechte gefährdet. Auch in der Frage der Zuständigkeit der nationalen Gerichte zur Regelung von Streitfragen habe sich die EU bisher nicht durchsetzen können, berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag) sowie NDR und WDR. Die Zeitung berief sich auf geheime Verhandlungsdokumente, die die drei Medien eingesehen hätten. Die Dokumente seien von Greenpeace und anderen Quellen zur Verfügung gestellt worden. Weitere Details zur Herkunft der Unterlagen gab es zunächst nicht.

Vor dem EU-Gipfel ist die Stimmung wieder besser. Die Turbulenzen um Donald Trump und den Brexit lassen die EU-27 wieder näher aneinander rücken. Doch gerade diese Themen könnten für Kontroversen sorgen.

Als einen der Streitfälle nannte die Zeitung das sogenannte Vorsorgeprinzip, das im Entwurf des Japan-Vertrages bisher kaum vorkomme. Ohne dieses Prinzip könne die EU die Einfuhr etwa von hormonbehandeltem Fleisch oder genetisch veränderten Lebensmitteln nur noch dann verbieten, wenn wissenschaftlich deren Gesundheitsgefahren erwiesen sind. Bisher genügen entsprechende Anhaltspunkte für ein Verbot.

Japan sperre sich in den nichtöffentlichen Verhandlungen bisher auch gegen einen von der EU vorgeschlagenen Investitionsgerichtshof, den Investoren bei Streitfragen anrufen sollen. Statt dessen beharre Japan auf privaten Schiedsgerichten, die hinter verschlossenen Türen verhandeln.

Die EU und Japan drängen auch als Zeichen gegen US-Protektionismus auf einen baldigen Abschluss des EPA genannten Abkommens. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte kürzlich, das Abkommen solle noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

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