Freytags-Frage

Schränkt das Verfassungsgericht die Handlungsfähigkeit der EZB ein?

Das Bundesverfassungsgericht lässt die Anleihekäufe der EZB vom Europäischen Gerichtshof überprüfen. Warum das die EZB nicht schwächt, sondern ihr neuen Verhandlungsspielraum verschafft.

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Unwetter über der EZB in Frankfurt am Main. Quelle: Fotolia

Kurz vor der Bundestagswahl geht es plötzlich wieder um die Geldpolitik. Anfang dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Beschluss zu Verfassungsbeschwerden gefällt. Es hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebeten zu überprüfen, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ihr Mandat überschreitet.

Bereits seit anderthalb Jahren kauft die EZB jeden Monat auf dem Sekundärmarkt Staatsanleihen für 60 Milliarden Euro. Laut Bundesverfassungsgericht vermittelte das den Finanzmarktteilnehmern (und Regierungen) die faktische Gewissheit, dass neuemittierte Anleihen sicher gekauft würden. Zwar gäbe es geldpolitische Ziele, aber eben auch wirtschaftspolitische Konsequenzen.

Der Beschluss hat die erwarteten Reaktionen hervorgerufen: Kritiker der EZB sehen sich bestärkt, allen voran die Kläger. Verteidiger der Geldpolitik wie der Berliner Kollege Marcel Fratzscher werden sinngemäß so zitiert, dass der Beschluss Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der EZB verringert. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der EZB wird gestärkt bzw. wieder hergestellt.

Das Wörterbuch der EZB: Die Schlüsselwörter der Notenbanker - und was sie bedeuten

Das Statut der EZB verbietet der Zentralbank die Finanzierung von Staatshaushalten. Deswegen gehört schon eine gewisse Blauäugigkeit dazu, im Ankaufprogramm keine Staatsfinanzierung zu erkennen. Schon lange steht die EZB mit ihrer Politik gerade in Deutschland in der Kritik. Wenn man bedenkt, dass es in der Geschichte der Menschheit keine einzige Hyperinflation gab, die nicht durch die Unfähigkeit der Regierungen zur regulären Finanzierung ihrer Ausgaben verursacht wurde, wird diese Kritik nachvollziehbar.

Natürlich argumentiert die EZB mit Blick auf ihre lockere Geldpolitik ganz anders, und dabei vornehmlich mit dem Inflationsziel von knapp zwei Prozent, dass immer noch unterschritten wird. Zudem wird das Argument vorgetragen, mit dem Ankaufprogramm für Staatsanleihen werde es den Banken ermöglicht, mittels der Ausweitung der Kreditvergabe private Investitionen zu ermöglichen. Drittens gebe das Programm den Regierungen Zeit für die notwendigen wirtschaftspolitischen Reformen, zu denen die EZB die Regierungen in der Tat immer wieder auffordert.

Dabei droht keinesfalls eine Deflation. Ohne den schwachen Ölpreis wäre die Inflationsrate in der Eurozone sicherlich höher. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass die EZB nur bei steigender, aber nicht bei fallender Inflation mit der Kerninflation argumentiert. Zweitens dürfte die Investitionsschwäche einiger EU-Mitgliedsstaaten nicht an überhöhten Zinsen, sondern an den unzureichenden Angebotsbedingungen liegen. Wer bei Zinsen von 1,5 Prozent nicht investiert, tut dies auch bei 1,0 Prozent nicht. Drittens wirkt es – passend dazu – so, als ob die Regierungen gerade in Italien und Frankreich bisher die geldpolitische Unterstützung eher dazu genutzt haben, politisch unbequeme Reformen zu verschleppen.

Die EZB eine Marionette?

All das legt den Verdacht nahe, dass die EZB schon lange nicht mehr Herr ihrer Geldpolitik ist, sondern sich nach den Wünschen der Finanzminister richtet. Ihre Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit scheint unter diesen Bedingungen eher eingeschränkt zu sein. So gesehen wirkt die EZB wie eine machtlose Marionette.

Folgt man dieser Interpretation, kann der Karlsruher Beschluss für die EZB und ihre Leitung nur von Vorteil sein. Dabei gilt folgende Logik. Mit der Kritik an der lockeren Geldpolitik und der Staatsfinanzierung durch diese Geldpolitik stärkt das BVG die Position, dass Geldpolitik ausschließlich monetäre Ziele hat. Es könnte der EZB nun leichter fallen, sich gegen die Finanzminister zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig bekommt sie durch die Befragung des EuGH, der sicher etwas Zeit braucht, um den Fall sorgfältig zu prüfen, ein wenig Zeit, um die Zinswende und das Ende des Ankaufprogramms für Staatsanleihen einzuleiten. Natürlich ist nicht zu erwarten, dass diese Wende überstürzt kommt, aber es bestünde die Möglichkeit, die monatlichen Ankaufbeträge zu senken oder das Programm nicht zu verlängern.

Möglicherweise hilft auch der Verweis auf die Zinswende in den Vereinigten Staaten. Sie könnte auch in der Eurozone Handlungsdruck zu höheren Zinsen und geringerem Geldmengenwachstum erzeugen. Auf jeden Fall kann die EZB, sofern sie das tatsächlich will, ihre faktische Unabhängigkeit schrittweise zurückerobern und ihre Handlungsfähigkeit steigern. Der Beschluss aus Karlsruhe hilft ihr auf jeden Fall dabei.

Geldpolitik der EZB

Die Hoffnung, dass der EuGH das Ankaufprogramm tatsächlich für europarechtswidrig hält, ist wohl gering. Aber der EuGH könnte nochmals die Bedingungen für den Ankauf von Staatsanleihen verschärfen und so der EZB ebenfalls mehr Spielraum geben, sich vom finanzpolitischen Druck aus Rom, Paris (oder Berlin?) zu befreien. Die EZB muss diese Chance natürlich auch nutzen wollen. Täte sie es nicht, muss man eine weitere Verlängerung der Eurokrise befürchten.

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