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Girokonto: EU will Grundrecht auf Girokonto

von Christian Ramthun und Silke Wettach

Die deutschen Geldinstitute müssen bald jedem Bürger, der dies wünscht, ein Konto einrichten, unabhängig von der persönlichen Vermögenslage.

Michel Barnier Quelle: dpa
Michel Barnier will, dass die Banken es jedem volljährigen EU-Bürger ermöglichen, ein Konto zu eröffnen Quelle: dpa

Die EU-Kommission bereite eine entsprechende Verordnung vor, sagte Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk im Finanzausschuss des Bundestags. Die Bundesregierung erwarte, dass Brüssel „noch 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird“.

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Für EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier ist das eigene Bankkonto so etwas wie ein Grundrecht. In seinem Heimatland Frankreich sind die Banken schon jetzt verpflichtet, jedem Bürger auf dessen Wunsch hin ein Konto zu eröffnen. Im vergangenen Juli hatte Barnier allen EU-Ländern empfohlen, den Zugang zu Bankdienstleistungen für alle EU-Bürger sicherzustellen – allerdings ohne die Möglichkeit zur Kontoüberziehung. Doch freiwillige Selbstverpflichtungen reichen dem EU-Kommissar jetzt nicht mehr.

Geschätzte 30 Millionen EU-Bürger ohne Bankkonto

Die EU-Kommission schätzt, dass 30 Millionen volljährige EU-Bürger kein Bankkonto besitzen. Sechs bis sieben Millionen davon werde ein Bankkonto verwehrt.

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Verfügen in der gesamten EU sieben Prozent der Erwachsenen über kein eigenes Konto, sind es vor allem in Osteuropa erheblich mehr. Schlusslicht ist Bulgarien, wo nur 49 Prozent der Bürger über 18 Jahren ein Konto besitzen.

Auch in Deutschland „ist die Kontolosigkeit nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem“, sagt Finanzstaatssekretär Koschyk. Die Zahl der Kontolosen dürfte sich hier „im hohen sechsstelligen Bereich bewegen und etwa einem bis zwei Prozent der Bevölkerung entsprechen“. Koschyk kritisiert die Banken, dass sie Empfehlungen der Regierung „nicht aufgegriffen“ hätten, Selbstverpflichtungen einzugehen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 11.02.2012, 16:16 UhrAnonymer Benutzer: wiwowast

    Was spricht denn gegen ein Guthabenkonto bei den einzelnen Banken, das nicht überzogen werden kann? Ein Risiko für die Bank kann ich nicht erkennen. Für den Kontoinhaber ebenfalls nicht: er ist vor der Schuldenfalle durch Überziehen geschützt und kann Zahlungseingänge unverzüglich durch fällige Überweisungen erledigen. Nach dem anschließenden Abheben gegen Nullkontostand ist er auch vor unberechtigten Abbuchungen Fremder - zum Beispiel als Folge von Internetkriminalität - sicher.
    Wie sollte denn ein Bürger ohne Konto sonst seinen Zahlungsverpfichtungen nachkommen können?

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