Grenzkontrollen Brüssel will Vorab-Kontrollen für alle einreisenden Ausländer

Nach dem Vorbild des amerikanischen Esta-Systems will die EU-Kommission alle in die EU einreisenden Ausländer vorab überprüfen. Ohne ausgefüllten Online-Antrag wäre dann keine Einreise mehr möglich.

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Bislang reicht ein gültiger Reisepass zur Einreise in die EU. Quelle: dpa

Zur Abwehr von Terroristen, Kriminellen und illegalen Migranten könnten ab 2020 alle in die EU einreisenden Ausländer vorab überprüft werden. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch vor, auch für US-Bürger und andere nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige ein Kontrollsystem einzuführen. Es würde die Betroffenen verpflichten, im Vorfeld ihrer Reise eine Einreisegenehmigung zu beantragen. Diese würde nur dann erteilt werden, wenn eine Datenanalyse positiv verläuft.

In dem Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungsverfahren (ETIAS) ähnlich dem US-amerikanischen ESTA-Verfahren müssen künftig Angaben gemacht werden zur Identität, zu Reisedokumenten und Wohnsitz. Die Informationen werden mit Interpol und anderen EU-Behörden wie Europol oder Eurodac abgeglichen. Wird ein Antrag abgelehnt, kann der Betroffene bei dem Schengen-Land Beschwerde einlegen, in das er einreisen wollte. Die Daten sollen für fünf Jahre gespeichert bleiben.

Die EU-Kommission erklärt ihren Vorstoß mit den aktuellen Bedrohungen durch internationalen Terrorismus und die Probleme mit illegaler Migration. Sie verspricht gleichzeitig, den bürokratischen Aufwand für die Antragsteller so niedrig wie möglich halten zu wollen. Der Online-Antrag für die Genehmigung soll lediglich fünf Euro kosten und in zehn Minuten ausgefüllt sein.

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Bislang können Bürger aus mehr als 50 Ländern ohne Vorab-Kontrollen in den Schengenraum reisen. Sie benötigen dafür lediglich einen gültigen Reisepass.

Der Aufbau des Systems erfordert schätzungsweise Investitionen in Höhe von 212 Millionen Euro. Hinzu würden vermutlich laufende Kosten in Höhe von 85 Millionen Euro kommen. Diese sollen allerdings durch die Einnahmen aus den Gebühren gedeckt werden.

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