Großbritannien im EWR Britische Denkfabrik klagt auf Brexit ohne Exit

Der Austritt der Briten aus der EU scheint fix. Doch Brexit-Gegner haben Hoffnung: Eine Denkfabrik bereitet eine Klage vor. Am Ende könnte der Brexit nur die EU betreffen – und nicht den gemeinsamen Wirtschaftsraum.

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Wie es nach dem Referendum weiter geht
Premierminister David Cameron Quelle: dpa
Artikel 50 Quelle: dpa
Der ungeregelte Austritt Quelle: dpa
Das Modell „Norwegen“: Quelle: dpa
Das Modell „Schweiz“: Quelle: dpa
Das Modell „Kanada“: Quelle: dpa
Das „WTO“-Modell Quelle: REUTERS

Es werde keinen „Exit vom Brexit“ geben, hatte die britische Premierministerin Theresa May nach ihrer Amtsübernahme im Juli verkündet. Und tatsächlich richtet sich London darauf ein, die Europäische Union in absehbarer Zeit zu verlassen. Doch die Gegner des Austritts geben sich nicht geschlagen: Auch ein halbes Jahr nach dem Brexit-Votum, das von 51,9 Prozent der Wähler angenommen wurde, haben die „Bremainers“ noch die Hoffnung, das Schlimmste zu verhindern. Der britische Think-Tank British Influence will per Gerichtsurteil dafür sorgen, dass Großbritannien zwar die EU, aber nicht den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlässt.

Wo die großen Brexit-Baustellen sind

Nach Informationen der BBC bereiten Anwälte der pro-europäischen Organisation eine Klage vor, um den Status Großbritanniens im EWR nach einem EU-Austritt prüfen zu lassen. Bisher geht die Regierung davon aus, dass Großbritannien mit der EU auch den EWR verlassen muss.

Der EWR ist eine Freihandelszone zwischen den EU-Staaten und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), nämlich Island, Liechtenstein und Norwegen (das Efta-Land Schweiz ist nicht Teil des EWR). Darin gelten mitunter ähnliche Regelungen wie in der EU – wie der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Entsprechend besorgt sind die Befürworter des EU-Austritts. Denn das Ende des freien Personenverkehrs, insbesondere von Arbeitskräften aus Osteuropa, war ein Kernanliegen der Brexit-Bewegung. Mit einer anhaltenden Mitgliedschaft im EWR allerdings würde sich nicht viel ändern – auch im EWR gelten beispielsweise Harmonisierungsvorschriften, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssten, wenn auch mit Sonderregelungen beispielsweise im Agrarsektor. Im EWR gelten rund 80 Prozent der Binnenmarktvorschriften der EU.

Die britische Regierung ist überzeugt, dass der Ausschluss aus dem EWR automatisch mit dem EU-Austritt erfolgt. In einem Brief an den britischen Brexit-Koordinator David Davis argumentieren die Anwälte von British Influence allerdings, dass die Regierung ungesetzlich handeln könnte, wenn die tatsächlichen Verhältnisse nicht abschließend geklärt seien. Sie wollen die Position Londons überprüfen lassen – notfalls vom Europäischen Gerichtshof.

May will Brexit-Abstimmung im Parlament verhindern

Die Frage lautet: Ist die EWR-Mitgliedschaft Großbritanniens unabhängig von der EU-Mitgliedschaft zu beurteilen? Lautet die Antwort darauf ja, müssten die britischen Abgeordneten noch einmal gesondert über den Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt abstimmen.

Konkret bezieht sich British Influence auf Artikel 127 des EWR-Vertrags, in dem der Ausstieg aus der Freihandelszone geregelt ist. Nach Ansicht des Think-Tanks kann nur ein Antrag nach dieser Regelung zu einem Ausschluss aus dem EWR führen. British Influence will dafür sorgen, dass das Parlament auch über Artikel 127 des EWR-Vertrags abstimmen soll – und hofft so, die schwersten Auswirkungen eines Brexits zu verhindern.

Doch schon jetzt ist unklar, ob die britischen Abgeordneten überhaupt über den Brexit abstimmen dürfen. Vor Gericht will die Londoner Regierung unter Theresa May eine solche Abstimmung unbedingt verhindern. Entsprechend zugeknöpft reagierte ein Regierungssprecher auf das Anliegen von British Influence: „Die zukünftige Beziehung zwischen Großbritannien und der EU wird in Verhandlungen entschieden. Es ist nicht in unserem Interesse, Kommentare über unsere Position in einem laufenden Verfahren abzugeben, die unsere Verhandlungsposition schwächen könnten.“

Die BBC weist zudem auf einen anderen interessanten Aspekt hin: Der Rechtsstreit könnte sich für London auch auszahlen. Sollte die EU den Briten nämlich keine attraktiven Konditionen für das künftige Verhältnis anbieten, könnte sich May tatsächlich für einen Verbleib im EWR aussprechen – zumindest für eine Übergangsphase. Denn der Rauswurf eines Staates aus dem EWR ist im derzeitigen Vertragswerk nicht vorgesehen.

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