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Interview Roman Herzog: Wie viel Risiko ist erlaubt?

Interview Roman Herzog: "Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite"

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Wie viel Risiko ist erlaubt?

Linksfraktion

Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.

Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.

Bild: dapd

Artikel 88 schreibt vor, dass die Kompetenzen der Deutschen Bundesbank auf die EZB übertragen werden können, wenn diese „unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet“. Sind die politischen Entscheidungen der EZB und das Fluten der Märkte mit einer Billion Euro also ein Verfassungsbruch?

Ich würde es umgekehrt sagen: Der Grundgesetzverstoß wäre es, wenn man zu lange wartet, diese Übertragung zu widerrufen. Ich bin da für schonungslose Drohungen in den Verhandlungen.

Wie viel Risiko erlaubt das Grundgesetz einer Regierung? Darf sie Geld einsetzen selbst bis zum Staatsbankrott?

Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Denken Sie an den Verteidigungsfall. Wenn damals im Kalten Krieg an der Mauer eine Schießerei losgegangen wäre, hätte dann das Verfassungsgericht entscheiden sollen: Bis 89 Tote ist es noch in Ordnung, ab 90 Toten ist es verfassungswidrig? Das sind keine verfassungsrechtlichen Fragen. Man kann ja nicht berechnen, wie sich Chancen und Risiken der Rettungspolitik verhalten. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite, aber es schützt auch nicht vor einer erfolglosen Politik insgesamt.

Darf oder muss gar das Gericht die möglichen finanziellen Folgen seiner Entscheidung berücksichtigen? Also: Ein Gesetz verstößt zwar gegen die Verfassung, aber eine grundgesetzkonforme Lösung kostete den Staat Milliarden – und deshalb kann das Gesetz trotzdem in Kraft treten?

Wenn das Grundgesetz im konkreten Fall überhaupt Abwägungen zulässt, kann auch das einbezogen werden.

"Jede Regierung hat eine Neigung, das Parlament unter Druck zu setzen"

Viele Leser verlangen eine Amtshaftung, wenn Regierung und Parlament 100 Milliarden Euro nach Griechenland geben, obwohl es die Auflagen nicht erfüllt.

Ich bin ein Anhänger der These: Der Souverän in der Demokratie sitzt am Stammtisch. Das ist ein klassisches Beispiel dafür: Solange sich nichts realisiert, ist kein Schaden eingetreten. Und wenn der Schaden eingetreten ist, dann hat auch kein Minister mehr Geld. Die Reaktion der Bürger ist verständlich, aber das ist echt Mumpitz.

Unabhängig vom aktuellen Verfahren in Karlsruhe: Wäre es mit dem Grundgesetz überhaupt möglich, das Budgetrecht auf die europäische Ebene zu übertragen?

Das halte ich für unproblematisch, solange es sich in sehr engen Grenzen hält. Wir brauchen nur eine Reihe von Höchst- und Niedrigstgrenzen für verschiedene Finanz- und Haushaltsdaten, beispielsweise für die Staatsquote. Wer zu wenig Steuern einnimmt, muss sich von den Partnern aushalten lassen – das geht nicht. Und wer eine zu hohe Staatsquote hat, der behindert den wirtschaftlichen Fortschritt und das Wachstum. Wie hoch darf höchstens der Anteil der Personalkosten am Staatshaushalt sein, wie hoch muss die Investitionsquote mindestens sein? Aber wir brauchen keine Mitsprache Brüssels in den Einzelfragen der Haushaltsführung.

Was heißt das konkret?

Wenn jedes Land seine Papiere bei der EU-Kommission abgeben müsste, und für jedes Land machen sich 300 Beamte Gedanken über ein Budget – mit einem Gehirn, das für Gedanken gar nicht geeignet ist –, das wäre natürlich Blödsinn. Die Mitgliedstaaten können selbst festlegen, wie die Gelder in so einem Korridor verteilt werden; also ob ein Staat viele Beamte hat, die schlecht bezahlt werden, oder wenige, die gut bezahlt werden. Nur die Ausgaben für den öffentlichen Dienst insgesamt dürfen eben einen gewissen Anteil nicht überschreiten. Aus Brüssel kommen die großen Linien: Übernehmt euch nicht mit Schulden, mobilisiert eure Steuerkräfte. Das wird vermutlich in Karlsruhe durchgehen.

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12 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 17.07.2012, 15:13 Uhrallesverloren

    Ich würde die Redaktion bitten, meine Kommentare nicht zu löschen.

    An anderer Stelle habe ich schon einmal darauf hingewiesen, das die vierte Gewalt die fünfte Kolonne der Euro-Euphoriker sei. Ich sehe mich zunehmend bestätigt. Danke an die Redaktion.

    Ich habe die Anmerkungen von unserem Ex BP "Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite" lediglich als Geschwafel bezeichnet. So viel Kritik wird man doch wohl äußern dürfen.

    Ich bin aber lernfähig. Ich sage jetzt nur noch unreflektiert, unsachlich, unbegründet, unsinnig, unsittlich, unsäglich und Unfug.

    Man sollte dennoch prüfen lassen, ob die bewusste Auslösung der Staatspleite nicht vielleicht doch strafbar sei. Es muss ja nicht im Sinne des GG sein, sondern es gibt doch noch andere Strafnormen.

  • 17.07.2012, 09:45 Uhrconforma

    Herr Herzog, trotz gegensätzlicher Bekundungen, spricht als jemand, der tiefe, umfassende und reife Lebenserfahrungen hat. Er macht deutlich, dass das angestrebte Einheits-Europa aufgrund der multi-polaren, heterogenen und kulturell unterschiedlichen Strukturen irreal ist. Er sagt: "Das Bild eines europäischen Staates ist völliger Blödsinn. So etwas hat es nie gegeben." Dem kann man eigentlich Nichts hinzufügen. Solch ein Barroso-, Merkel- und Schäuble-Europa wäre ähnlich, als wollte man in einem Farbenladen alle vorhandenen Farben zu einer Farbe zusammen schütten und mischen, da käme dann wohl eine Farbe raus so ähnlich wie Umbra, eine kalte, tote und eine Farbe ohne jede Strahl-Kraft. Verschone man also unser jetziges Europa mit einem geplanten neuen und plan-wirtschaftlichen "Euro-National-Sozialismus". Die UdSSR sollten wir als Mahnung nicht so schnell vergessen..!

  • 16.07.2012, 18:30 UhrMargrit

    Ja, das mit der Staatspleite hat er wohl nicht ganz vrstanden.
    Staatspleite kann sein und verbietet das GG nicht. Abr eine Staatspleite zugunsten anderer Länder?
    Herr Herzog hat die Situation mMn übrhaupt nicht ganz begriffen
    Es wätre besser, diese Leute würden dann auch ihre Mund halten

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