IWF-Chefin vor Gericht Staatsanwaltschaft lehnt Verurteilung Lagardes ab

Der Pariser Prozess gegen die mächtige Chefin des Weltwährungsfonds, Christine Lagarde, nähert sich dem Ende. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, die Ex-Ministerin wegen Fahrlässigkeit zu verurteilen.

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IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorgeworfen, in ihrer Zeit als französische Wirtschafts- und Finanzministerin eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben. Quelle: REUTERS

Im Fahrlässigkeitsprozess gegen IWF-Chefin Christine Lagarde hat sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Verhandlung habe Vorwürfe gegen Lagarde nicht gestützt, sagte Generalstaatsanwalt Jean-Claude Marin am Donnerstag vor dem Pariser Gerichtshof der Republik.

Die Behörde hatte sich bereits im vergangenen Jahr gegen einen Prozess gegen Lagarde ausgesprochen, die Untersuchungskommission des Gerichts hatte sich aber darüber hinweggesetzt.

Lagarde wird in dem Verfahren vorgeworfen, in ihrer Zeit als französische Wirtschafts- und Finanzministerin durch fahrlässiges Handeln eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben.

Sie hatte grünes Licht für ein Schiedsverfahren gegeben, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie 2008 mehr als 400 Millionen Euro Entschädigung zusprach. Inzwischen ermittelt die Justiz wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Beteiligte, es soll Verbindungen zwischen Tapie und einem der Schiedsmänner gegeben haben.

„Es ist schwierig, Frau Lagarde eine Nachlässigkeit vorzuwerfen“, resümierte Staatsanwalt Philippe Lagauche. In dem Schiedsverfahren zum jahrelangen Rechtsstreit mit Tapie sei es darum gegangen, schnell zu einer Lösung zu kommen. „Sie (Lagarde) hat nichts verhandelt.“ Lagauche fügte hinzu: „Für einen Richter ist es schwierig zu sagen, welche Meinung ein Minister haben soll.“ Lagarde führte von 2007 bis 2011 das Wirtschafts- und Finanzressort.

Generalstaatsanwalt Marin sprach von einer „schlechten Entscheidung“, die aber kein strafrechtliches Delikt sei - es ergebe sich allenfalls eine politische Verantwortlichkeit. 

Das ist Christine Lagarde

Das Schiedsverfahren war damals eingeleitet worden, da sich Tapie beim Verkauf seiner Anteile des deutschen Sportartikelherstellers Adidas Anfang der 1990-er Jahre von den staatlichen Großbank Crédit Lyonnais geprellt sah.

Das Urteil soll nach Angaben aus Gerichtskreisen an diesem Montag fallen, einen Tag früher als zunächst geplant. Bei einer Verurteilung drohen Lagarde bis zu ein Jahr Haft und 15000 Euro Strafe. Dies würde auch die Frage aufwerfen, ob sie an der Spitze des Internationalen Währungsfonds (IWF) bleiben kann.

Am Freitag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet.

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