Justizreform EU-Kommission urteilt im Verfahren gegen Polen nach Ostern

Ob Polens Rechtsstaatlichkeit eine „systembedingte Gefahr“ darstellt, entscheidet die EU-Kommission erst nach Ostern. Die Behörde will dafür unter anderem die Stellungnahme von Rechtsexperten des Europarats auswerten.

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Die polnischen Verfassungsrichter hatten die Justizreform als verfassungswidrig abgelehnt. Quelle: dpa

Die EU-Kommission wird erst nach Ostern über den weiteren Verlauf ihres Prüfverfahrens zur umstrittenen polnischen Justizreform entscheiden. Die Behörde will dafür unter anderem die Stellungnahme von Rechtsexperten des Europarats auswerten. „Wir werden sie uns genau anschauen und sie berücksichtigen“, sagte ein Sprecher in Brüssel.

Die Rechtsexperten des Europarats wollten am Freitag in Italien über ihr Gutachten beraten. Zu dem Treffen der sogenannten Venedig-Kommission wurde auch der polnische Europaminister Konrad Szymanski erwartet.

Der Streit um das polnische Verfassungsgericht

In dem Verfahren der EU-Kommission soll geprüft werden, ob es eindeutige Anzeichen für eine „systembedingte Gefahr“ für die Rechtsstaatlichkeit in Polen gibt. Nur wenn dies der Fall ist, könnte die Regierung in weiteren Schritten offiziell aufgefordert werden, Änderungen herbeizuführen.

Das Verfahren der Brüsseler Behörde ist bislang beispiellos. Es beruht auf einem erst 2014 geschaffenen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten.

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