Marine Le Pen EU-Parlament hebt Immunität auf

Der französischen Präsidentschaftskandidatin Le Pen wird vorgeworfen, im Jahr 2015 auf Twitter Fotos von Gewalttaten der Extremistenmiliz IS gepostet zu haben. Nun hat das EU-Parlament ihre Immunität aufgehoben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Marine Le Pen, französischen Präsidentschaftskandidatin des National Front (FN) Quelle: REUTERS

Marine Le Pen hat wegen der Verbreitung von Gewaltbildern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ihre parlamentarische Immunität verloren. Im Europaparlament stimmte am Donnerstag eine breite Mehrheit der Abgeordneten dafür, den Schutz der Politikerin vor strafrechtlicher Verfolgung in diesem Fall aufzuheben. Die Präsidentschaftskandidatin könnte nun wegen der Vorwürfe gegen sie vernommen werden. Am Ende könnte dann ein Strafprozess stehen. Auswirkungen auf ihre Wahlchancen muss dies jedoch nicht haben. Le Pen (48) ist es bislang gelungen, ihrer Wählerschaft Ermittlungen gegen sie als politisch motiviert zu verkaufen.

In dem aktuellen Fall wird Le Pen von der französischen Justiz vorgeworfen, Ende 2015 drei Fotos verbreitet zu haben, die vom IS als Propagandamaterial für Gräueltaten benutzt wurden. Eine der Aufnahmen zeigte den enthaupteten Leichnam des Journalisten James Foley. Der US-Amerikaner war 2012 in Syrien entführt und dann 2014 ermordet worden. Seine Eltern zeigten sich entsetzt über die Verbreitung des Enthauptungsbildes durch die französische Politikerin. Le Pen reagierte mit der Veröffentlichung nach eigenen Angaben auf eine TV-Sendung, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen ihrer Partei Front National (FN) und dem IS gezogen worden war. Über die auf Twitter verbreiteten Bilder der IS-Opfer schrieb sie: „Das ist der IS.“

Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation allerdings nicht. Sie beantragte deswegen beim Parlament in Brüssel die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Le Pens. Dieses kam nun zu dem Schluss, dass der strafrechtlichen Verfolgung der Abgeordneten in diesem Fall nichts entgegen steht. Sie soll nämlich vor allem die Redefreiheit und unabhängige Amtsausübung der Parlamentarier schützen.

Le Pen war zuletzt auch wegen des Verdachts der regelwidrigen Bezahlung von Mitarbeitern unter Druck geraten. Die europäische Anti-Betrugs-Behörde Olaf hatte unlängst mitgeteilt, dass die Abgeordnete für einen Assistenten im EU-Parlament einen „rein fiktiven“ Arbeitsvertrag ausgestellt habe. Le Pen weist die Vorwürfe zurück. Mit diesen Ermittlungen steht die Entscheidung des EU-Parlaments vom Donnerstag aber nicht im Zusammenhang. Bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich würde Le Pen nach aktuellen Umfragen die erste Runde am 23. April gewinnen und erst in der Stichwahl am 7. Mai dem parteiunabhängigen Kandidaten Emmanuel Macron unterliegen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%