Nach EU-Vorschlag Oberster Steuerrichter warnt vor Veröffentlichungspflicht für Unternehmen

Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Rudolf Mellinghoff, hat entschieden vor einer Veröffentlichungspflicht von Steuerdaten für international tätige Unternehmen gewarnt.

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Mellinghoff wendet sich damit gegen entsprechende Pläne der EU-Kommission. Auf einem Steuerberater-Kongress in Berlin sagte der oberste deutsche Steuerrichter: „Deutschland sollte eine weitgehende Veröffentlichung von Unternehmens-und Steuerdaten ablehnen.“ Mellinghoff sieht die Gefahr, „dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz und anderen Staaten bekannt werden.“ Auch den Austausch von Steuerdaten nur zwischen in- und ausländischen Finanzbehörden hält der BFH-Präsident für problematisch. Zwar enthielten die internationalen Vereinbarungen vielfach Regelungen zum Datenschutz. Dabei gelte aber im Ausland das dortige, oft erheblich niedrigere Schutzniveau.

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