Parlament muss Brexit zustimmen Die wichtigsten Fragen und Antworten

Brexit heißt Brexit, sagt Großbritanniens Premierministerin gern. Ein Gericht sieht das anders: Über den Austritt aus der EU muss das Parlament entscheiden, nicht das Volk oder die Regierung. Was Sie jetzt wissen müssen.

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Das britische Parlament muss über den Brexit abstimmen. Quelle: dpa

Eine politisch so explosive Entscheidung haben die Richter am Londoner High Court vielleicht noch nie getroffen. Premierministerin Theresa May darf Großbritannien nach dem Brexit-Referendum vom 23. Juni nicht einfach aus der EU führen, wenn das Parlament nicht zustimmt. Manch ein EU-Gegner sieht die britische Demokratie bereits vor dem Untergang, die Regierung ist „enttäuscht“ über den Richterspruch. Das letzte Wort in Sachen Brexit scheint noch nicht gesprochen.

Wie und wann geht es jetzt weiter, die Brexit-Verhandlungen sollten doch im März schon beginnen?

Das kann trotzdem klappen, aber sicher ist es nicht. Eine Regierungssprecherin sagte am Donnerstag, man habe „nicht vor, sich davon vom Zeitplan abbringen“ zu lassen. Am Freitag telefoniert May mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Am Montag will die Regierung ihre Einschätzung dem Parlament vortragen, May selbst ist auf Reisen. Das Berufungsgericht wird sich voraussichtlich Anfang Dezember mit dem Fall befassen und Anfang Januar entscheiden. Wenn das Parlament eine Art Brexit-Gesetz verabschieden muss, könnte das dauern.

Sind die Parlamentarier denn für oder gegen den Brexit?

Beim Referendum selbst haben die Abgeordneten natürlich geheim abgestimmt, aber öffentlich waren die meisten für den Verbleib in der EU. Die britische Nachrichtenagentur PA hatte eine Umfrage gemacht, in der von 650 Parlamentariern 480 sagten, sie seien gegen den Brexit. Allerdings hält es zum Beispiel die Denkfabrik Open Europe für sehr wahrscheinlich, dass die Abgeordneten sich nun grundsätzlich an das Ergebnis des Referendums gebunden fühlen - für die zweite Kammer, das Oberhaus, gilt das auch.

Die wichtigsten Infos zum Brexit-Referendum

Wieso ärgern sich die Brexit-Befürworter dann so?

Offiziell fürchten sie um die britische Demokratie. Dahinter steht aber die Befürchtung, dass die EU-Freunde im Feilschen um den Austritt ihre Vorstellungen durchsetzen könnten - etwa, dass Freizügigkeit wichtiger ist als die volle Kontrolle über die eigenen Grenzen. Man spricht auch von „hartem“ und „weichem“ Brexit.

Ist schon ganz sicher, dass das Parlament entscheiden wird?

Nein. Die Regierung hat angekündigt, gegen das Urteil beim Supreme Court vorzugehen. Eine höhere Instanz gibt es in Großbritannien nicht. Britische Rechtsexperten sagen, es könnte sein, dass die Richter des höchsten britischen Gerichts das erste Urteil bestätigen. Weil es um die Auslegung von Artikel 50 des EU-Vertrags geht, könnte der Supreme Court das Problem sogar dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen.

Hätte Theresa May wissen können, dass das Hohe Gericht so entscheidet?

Es war klar, dass es so kommen kann, ja. Die Regierung ist aber weiterhin davon überzeigt, dass sie nicht nur moralisch, sondern auch juristisch Recht hat. Das Argument: Das Parlament hat entschieden, das Volk über den Brexit abstimmen zu lassen. Es sei immer klar gewesen, dass ein „No“ zur EU dann auch den Ausstieg bedeute. May glaubte deswegen, sie könne das „königliche Vorrecht“ („royal prerogative“) nutzen, das im Vereinigten Königreich längst nicht mehr dem Monarchen zusteht, sondern der Regierung.

Was sagen EU und Bundesregierung dazu?

Erst mal wenig, schließlich ist nicht ganz klar, was das alles bedeutet. Diesen Freitag trifft der britische Außenminister Boris Johnson in Berlin seinen Amtskollegen Frank-Walter Steinmeier (SPD). Der geht nicht von einer Verzögerung der Brexit-Verhandlungen aus: „Ich denke, wir dürfen erwarten, dass das Anfang des Jahres stattfindet.“

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