Heikler noch als die Aufsicht ist das Konzept einer gemeinsamen Einlagensicherung und eines einheitlichen Abwicklungsfonds. Die Idee stamme von Leuten, „die an die Fleischtöpfe wollen“, schimpft Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken. Er geißelt die Bankenunion insgesamt als „Irrweg“. Die deutschen Privatbanken äußern sich bisher nicht zum Umfang ihrer Einlagensicherung und Notfonds. Aber sie fühlen große Begehrlichkeiten.
Doch die entscheidende Frage einer Bankenunion ist: Wie will man verhindern, dass Banken hemmungslos zocken, wenn sie wissen, dass entweder die Geldhäuser oder die Steuerzahler anderer Länder für ihre Einlagen aufkommen? Die Summen, um die es geht, sind schon jetzt schwindelerregend. Ende vergangenen Jahres beliefen sich die Bankenschulden in Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien auf 9,2 Billionen Euro. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt hingegen macht nur 2,5 Billionen Euro aus. „Deutschland würde sich mit Garantieerklärungen gewaltig überheben“, warnt daher Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner ifo Instituts.
Ebenso problematisch wie eine Bankenunion ist eine Fiskalunion. In ihr müssten die Steuerzahler der soliden Länder für die Schulden der verantwortungslos wirtschaftenden Regierungen in den Krisenländern bluten. Zwar hat die Bundeskanzlerin Euro-Bonds eine Absage erteilt. Was aber, wenn bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr SPD und Grüne den Sieg davontragen? Die Genossen und die Ökopaxe sind bekanntermaßen Freunde der Schuldensozialisierung.
Für Deutschland wird es dann richtig teuer. Wegen des im Vergleich zu Bundesanleihen höheren Ausfallrisikos würde sich der Zins für Euro-Bonds deutlich oberhalb des Zinses für Bundesanleihen einpendeln. Berechnungen des ifo Instituts zeigen, dass sich die Mehrkosten für den deutschen Staatshaushalt langfristig auf rund 50 Milliarden Euro pro Jahr belaufen, wenn erst mal alle deutschen Außenstände auf teurere Gemeinschaftsanleihen umgeschuldet sind. Das macht mehr als 600 Euro für jeden Bundesbürger.
Langfristig dürften die Belastungen sogar noch höher ausfallen, da die Krisenländer durch Euro-Bonds Anreize erhielten, mehr statt weniger Kredite aufzunehmen. Die Schuldenspirale drehte sich immer schneller, die Euro-Zone triebe auf den kollektiven Staatsbankrott zu.
Um das zu verhindern, müsste das Ausgabengebaren der Euro-Länder durch eine zentrale Instanz, den Euro-Finanzminister, kontrolliert werden. Ein derart weitreichender Eingriff in das nationale Haushaltsrecht aber wäre durch die Verfassungen der meisten Länder nicht mehr gedeckt. Sie müssten geändert werden, in vielen Ländern wären dafür Volksabstimmungen nötig.
So auch in Deutschland. Nicht umsonst hat Finanzminister Schäuble vergangene » » Woche eine Volksabstimmung ins Gespräch gebracht. „Noch vor ein paar Monaten hätte ich gesagt: In fünf Jahren? Nie im Leben!“, so der Minister. „Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher.“ Nur für zwei Fälle sieht das Grundgesetz Volksabstimmungen vor. Der eine Fall ist die Neugliederung von Bundesländern, der andere die Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Dazu heißt es in Artikel 146: „Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“