Bild: dapdKlage gegen den Euro I
Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.
Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).
Bild: dpaManfred Brunner beauftragte den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider mit der Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Vertrag. Das Hauptargument: Die Beschlüsse von Maastricht seien mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Im Oktober 1993 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurück, die Sorge um das Demokratieprinzip sei unbegründet.
In der Begründung des „Maastricht-Urteils“ wurde der Begriff Staatenverbund für die EU geprägt - mehr als ein reiner Staatenbund aber auch kein Bundesstaat. Alle anderen Bestandteile der Beschwerde - etwa, dass die EU keine Grundrechte garantieren könne - wiesen die Karlsruher Richter als unbegründet zurück. Schachtschneider aber gab noch lange nicht auf...
Bild: dpaKlage gegen den Euro II
Karl Albrecht Schachtschneider (ganz links) legte Anfang 1998 gemeinsam mit den Ökonomen Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und Joachim Starbatty (von links) eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss zur Einführung des Euro ein. Nach Ansicht der vier Kläger war die Stabilität der europäischen Gemeinschaftswährung nicht gewährleistet. Die Beschwerde war jedoch erfolglos.
Bild: dpaDas Lissabon-Urteil
Der Vertrag von Lissabon wurde zwar im Dezember 2007 unterzeichnet und im Mai 2008 durch die deutschen Parlamente ratifiziert. Der CSU-Politiker Gauweiler klagte jedoch weiter. Karl Albrecht Schachtschneider reichte die Klage gegen den Vertrag von Lissabon und seine Umsetzung in deutsches Recht ein, nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Auftraggeber Gauweiler vertrat dann der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Weitere Bundestagsabgeordnete, die Partei Die Linke und die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) legten ebenfalls Beschwerden ein. Ende Juni 2009 schließlich urteilte das höchste deutsche Gericht: Während der Vertrag von Lissabon selbst den Vorgaben des Grundgesetzes entspreche, müsse beim deutschen Begleitgesetz zur Umsetzung des Vertrags nachgebessert werden, so die Richter. Der Vertrag räume Bundestag und Bundesrat zu wenige Rechte ein.
Bild: dpaExperten fordern mehr Macht für den Europäischen Gerichtshof
Mit den Aufgaben wachsen auch die Bürogebäude: Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg musste bereits kräftig anbauen, da immer mehr Entscheidungen in der letzten Instanz dort getroffen werden. Befürworter dieser Kompetenzverlagerung meldeten sich nach dem Lissabon-Urteil in einer Denkschrift - unterzeichnet von 30 Hochschullehrern und Richtern - zu Wort: Das Bundsverfassungsgericht solle verpflichtet werden, europarechtliche Verfahren zuerst dem EuGH vorzulegen, forderten sie. Sonst steuere das deutsche Verfassungsgericht „auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zu“.
Bild: dapdKlage gegen den Euro-Rettungsschirm I
Gemeinsam hatten die vier schon Ende der 90er-Jahre gegen die Euro-Einführung geklagt, im Mai 2010 reichten sie, unterstützt vom ehemaligen Thyssen-Chef Dieter Pethmann, Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz zur Bekämpfung der griechischen Schuldenkrise ein: Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty (von links).
Hauptargument der Kläger ist die „No-Bailout-Klausel“ im Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union. Ihren Eilantrag auf einstweilige Anordnung lehnten die Karlsruher Richter ab, die Beschwerde selbst wurde erstmals am 5 Juli verhandelt. Ebenfalls zur Verhandlung zugelassen wurde die Beschwerde eines alten Bekannten...
Bild: dpaKlage gegen den Euro-Rettungsschirm II
Auch Peter Gauweiler legte Beschwerde gegen Euro-Rettungsschirm und Griechenland-Hilfen ein. Der CSU-Politiker, hier bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 5. Juli, führt vor allem die Nichtbeistands-Klausel des EU-Vertrags ins Feld. Die lege klar fest, dass kein Land für die Schulden des anderen einstehen muss. Im Falle Griechenland empfiehlt Gauweiler eine Staatsinsolvenz. Andernfalls würde man weiterhin „25 oder 30 weltweit tätige Investmentbanken und ihre wahnwitzigen Geschäfte“ stützen.
Auch die demokratischen Spielregeln sieht Gauweiler durch die Beschlüsse zum Euro-Rettungsschirm verletzt. Er und die Gruppe um Schachtschneider sind bei weitem nicht die einzigen, die sich an das höchste deutsche Gericht gewandt haben: Dort sind über 50 Beschwerden in Sachen Euro-Rettung eingegangen. Zur Verhandlung zugelassen wurden aber nur zwei, die stellvertretend für die anderen stehen sollen. Gegen diese selektive Zulassung wiederum wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.
Bild: dpaKlage gegen das Bundesverfassungsgericht
Ende August 2011 hat eine mehr als 50-köpfige Gruppe von Unternehmern, darunter viele Mittelständler, das Bundesverfassungsgericht selbst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im Bild das Hauptgebäude in Straßburg) verklagt, weil ihre Beschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe nicht für die mündliche Verhandlung im Juli ausgewählt worden war.
Die Nichtzulassung der Klage der „Europolis“-Gruppe verletze ihr Recht auf ein faires Verfahren, sagte der Berliner Wirtschaftsjurist Markus Kerber. Karlsruhe müsse die Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen. Die Gruppe hat zudem einen Befangenheitsantrag gegen den beteiligten Richter Udo di Fabio wegen dessen Vortragstätigkeit gestellt.
Bild: dapdStärkung des Parlaments in der Euro-Krise
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der weiteren europäischen Integration erneut gestärkt. Laut einem 19. Juni 2012 verkündeten Urteil muss die Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen.
Klage gegen den Euro I
Schon im Gründungsvertrag der Europäischen Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, war klar: Wichtige Währungsfragen sollen künftig gemeinsam entschieden werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion war beschlossen, der Grundstein für den Euro gelegt. Der deutsche Bundestag ratifizierte den EU-Vertrag im Dezember 1992.
Kurz darauf wurde zudem die „Entwicklung der Europäischen Union“ in der Verfassung festgeschrieben. Gegen diese Kompetenzverlagerung klagten zahlreiche Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht - vom Grünen Hans-Christian Ströbele bis zum nationalliberalen Manfred Brunner (später Vorsitzender der Kleinpartei „Bund Freier Buerger - Die Freiheitlichen“; das Bild zeigt ihn bei einer Demonstration für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euros).
Die Geschichte der aktuellen Finanzkrise ist eine Geschichte der Eskalation. Nachdem die eine Katastrophe abgewendet war, kam stets eine noch größere.
Angefangen hat alles als „Subprime-Krise“ im Sommer 2007. Es ging – vordergründig – um Kredite minderer Güte, die amerikanische Häuslebauer nicht mehr bedienen konnten. Das klang für Nicht-Finanz-Experten harmlos. Und daher standen die Meldungen darüber damals noch auf den hinteren Seiten im Finanzteil der Tageszeitungen. Tatsächlich ging es längst nicht nur um amerikanische Eigenheime und verantwortungslose Immobilienfinanzierer. Der exzessive Schuldenrausch des Finanzkapitalismus insgesamt war an eine Grenze gestoßen. Spätestens im Sommer 2008 wurde offensichtlich, dass nicht nur einzelne Institute, sondern im Grunde die gesamte Finanzbranche Risiken aufgehäuft hatte, die sie selbst nicht tragen konnte.

Tragen konnten sie nur die Staaten – vorläufig zumindest. Und die ließen die Banken nicht hängen. Wenn die Geschichte der Krise eines offenbart hat, dann ist es das immer enger werdende gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Staaten und Banken. Der verschuldungsfreudige Staat, der seinen Bürgern mehr Wohltaten als Steuern bieten will, und die nach sicheren Anlagemöglichkeiten suchenden Banken brauchen sich gegenseitig. Das Gerede vom Primat der Politik über die Märkte, den es durchzusetzen gelte, ist daher unsinnig – solange Politik mit Schulden gemacht wird.
Bei Finanzpolitikern trafen die Horrorprophezeiungen der Experten über „Erdbeben“ und den Kollaps der Weltwirtschaft, die drohten, wenn man große Banken pleite gehen ließe, daher sofort auf Verständnis. 2008 wurden reihenweise Banken mit riesigen Milliardenbeträgen aus den Staatskassen am Leben erhalten. Die einzige Ausnahme bei der Bankenrettung - Lehman Brothers wurde bekanntlich im September 2008 tatsächlich abgewickelt – schien die Rettungspolitik zu bestätigen: Die Vertrauenskrise unter den Banken konnte nur durch den Staat behoben werden. „To big to fail“: Ab einer gewissen Größe kann der Bankrott eines Finanzmarktakteurs den Bestand des gesamten Systems gefährden. Für Deutschland bedeutete das, dass die Bundesregierung die Hypo Real Estate (HRE) nicht pleite gehen ließ, sondern für weit über 100 Milliarden Euro zu bürgen bereit war.
Bild: GemeinfreiEngland 1345
Das spätmittelalterliche England war arm, allein die Wollproduktion war exportfähig. Nach der verpatzten Frankreich-Invasion des englischen Königs Edward III. konnte er seine Schulden bei norditalienischen Bankiers nicht mehr begleichen. Florentinische Handels- und Finanzhäuser hatten Ausgaben für Geschenke, Hof, Flotte und Militär der englischen Krone mit Krediten finanziert. Zugleich waren die Italiener nicht mehr bereit, die gewohnten Preise für englische Wolle zu bezahlen. Der König stellte den Schuldendienst ein. In Florenz brachen große Finanzhäuser zusammen.
Bild: GemeinfreiÖsterreich 1811
Das Kaisertum Österreich erklärte 1811 den Staatsbankrott. Es hatte 1809 den Fünften Koalitionskrieg gegen das napoleonische Frankreich verloren. Im Frieden von Schönbrunn hatte sich Kaiser Franz I. verpflichtet, 85 Millionen Francs Kriegskontribution an Frankreich zu zahlen. Diese Zahlungsverpflichtung traf ein Land, dessen Staatsschulden bereits durch die vorangegangenen Kriegsjahre stark gestiegen waren. Der Schulddienst verschlang ein Drittel der Staatseinnahmen. Die mit den Staatsbankrott verbundene Entlastung des Staatshaushaltes war nicht lange wirksam. Bereits 1812 mit dem Beginn des Sechsten Koalitionskrieges nahm Österreich erneut Schulden auf. Am 1. Juni 1816 folgte der nächste Staatsbankrott.
Bild: GemeinfreiGriechenland 1893
Mit den klassischen Worten „Leider sind wir pleite“ verkündete der griechische Ministerpräsident Charilaos Trikoupis im griechischen Parlament den Staatsbankrott. Schon in den ersten Jahren des jungen griechischen Staates war es 1833 zu einem Bankrott gekommen. Aufgrund der wegbrechenden Einnahmen nach einem Preisverfall für das einzige griechische Exportprodukt – Korinthen – konnten die bestehenden Kredite nicht mehr bedient werden. Auch die eigentlich als Pfand vereinbarten Einnahmen aus Monopolen und Zöllen wurden nicht mehr gezahlt. Die Mittel aus den Anleihen waren weitgehend für Rüstung und den Staatsapparat verwendet worden. Die Modernisierung der Wirtschaft war fehlgeschlagen.
Bild: dapdSowjetrussland 1918
Die Sowjetregierung unter Lenin weigerte sich 1918, die Schulden des Russischen Reiches zu bedienen. Die noch ausstehenden Anleihen des russischen Staates und russischer Unternehmen waren vor 1914 hauptsächlich in Frankreich platziert worden. Ganz aufgegeben hatten die Besitzer die Hoffnung aber nie. Zu Recht: Nach dem Zusammenbruch des Sowjet-Regimes wurden die Anleihen in den 1990er Jahren von Russland getilgt.
Bild: AKGDeutschland 1923 und 1948
„Mama, wirf mir mal eine Million runter, ich will mir ein Abziehbildchen kaufen“, so lautete 1923 ein beliebter Witz. In Folge des Ersten Weltkriegs und der extremen Staatsverschuldung kam es 1923 zur Hyperinflation. Damals trugen die Deutschen die Millionenscheine wäschekorbweise zum Lebensmitteleinkauf. Der Wert des Geldes fiel schneller, als nachgedruckt werden konnte. Nebeneffekt: Die Anleihen des Reichs waren nichts mehr wert. Dann zog die Regierung die Notbremse und führte die Rentenmark ein, die eine Billion Reichsmark ersetzte.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Anleihen des Deutschen Reiches bei seinen eigenen Banken und Bürgern mit der Währungsreform von 1948 wertlos geworden.
Bild: APArgentinien 1982 und 2001
Am 26. Dezember 2001 stellte die argentinische Regierung alle Zahlungen für die Staatsschulden ein. Zugleich gab Argentinien die Bindung der Währung an den US-Dollar auf. Von seinen 130 Milliarden Dollar Schulden wurden 60 Milliarden umgeschuldet, was die internationalen Banken als de facto Staatspleite einstuften.
Argentinien hatte zu der Zeit eine offizielle Arbeitslosenrate von über 18 Prozent, doch die tatsächliche Quote war weitaus höher. Es kam zu Generalstreiks, Schießereien mit der Miliz und die Plünderung von Supermärkten.
Schon 1982 hatte es eine "Schulden-Restrukturierung" gegeben. Den IWF als Helfer gab es noch nicht. Das "Bank Advisory Committee" (BAC), in dem sich die Gläubigerbanken zusammengeschlossen hatten zwang Argentinien 1982 zu einem Umschuldungsprozess, der sich über elf Jahre hinzog.
Bild: dpaBrasilien 1999
Das heutige Boom-Land Brasilien erlebte 1999 eine schwere Finanzkrise. Brasiliens Probleme begannen schon 1980, als immer größere Budgetdefizite sich zu einem Schuldenberg aufgetürmt hatten, den ausländische Investoren nicht mehr finanzieren wollten. Am 14. Januar 1999 brachen die brasilianischen Finanzmärkte und in der Folge auch die Realwirtschaft zusammen, nachdem das Land seine Währung drastisch abwerten musste. Erst nach grundlegenden Strukturreformen gesundete Brasiliens Wirtschaft.
Bild: APRussland 1998
Seit der Auflösung der Sowjetunion war Russlands Wirtschaftsleistung kontinuierlich zurückgegangen, von 1997 auf 1998 um fünf Prozent. Parallel stiegen die Schulden und Zinsen an. Aus der Sowjetzeit hatte Russland 23 Milliarden Dollar Schulden übernommen - 140 Milliarden waren inzwischen hinzugekommen. Im August 1998 zwangen die Gesamtschulden von 149 Milliarden Dollar (knapp 100 Prozent der Wirtschaftsleistung) Russland dazu, die Zahlungen vorerst auszusetzen. Schon im Herbst 1997 lag die Inflationsrate bei 50 Prozent und die Zinsen für russische Staatsanleihen bei 13 Prozent.
Bild: APKorea 1997
Süd-Koreas Staatsbankrott deutete sich bereits 1996 an, als das Budgetdefizit von zwei auf fünf Prozent hochschnellte, und die Auslandsschulden anschwollen. Die Exportkrise verschärfte sich Anfang 1997 und eine Reihe von Großkonzernen ging Bankrott.
Im November 1997 brachen die Aktien und der Kurs des Won an der Börse ein. Die Regierung rief den IWF an, der im Dezember das bis dahin größte Rettungspaket seiner Geschichte schnürte. Darin enthalten war eine Umschuldung von 62 Milliarden Dollar auf günstigere Zinsen.
Bild: APMexiko 1982
Mexikos Finanzkollaps war Teil der großen lateinamerikanischen Schuldenkrise, die in den 60er Jahren begann und auch Argentinien und Brasilien traf. Bis in die 80er Jahre bekamen diese Länder große Auslandkredite, da ihre Industrialisierungs- und Infrastrukturvorhaben hohe Renditen versprachen. Von 1979 bis 1983 vervierfachte sich der Schuldenberg Mexikos. Im August 1982 verkündete das Land, seine internationalen Schulden nicht mehr bedienen zu können. Die nachfolgenden Einschnitte waren schmerzhaft: Der Peso wurde dreimal hintereinander abgewertet und alle Banken wurden verstaatlicht.
England 1345
Das spätmittelalterliche England war arm, allein die Wollproduktion war exportfähig. Nach der verpatzten Frankreich-Invasion des englischen Königs Edward III. konnte er seine Schulden bei norditalienischen Bankiers nicht mehr begleichen. Florentinische Handels- und Finanzhäuser hatten Ausgaben für Geschenke, Hof, Flotte und Militär der englischen Krone mit Krediten finanziert. Zugleich waren die Italiener nicht mehr bereit, die gewohnten Preise für englische Wolle zu bezahlen. Der König stellte den Schuldendienst ein. In Florenz brachen große Finanzhäuser zusammen.
Der theatralische Höhepunkt dieser ersten Phase der Krise war die Garantieerklärung von Angela Merkel und Peer Steinbrück für die Spareinlagen der Deutschen. Der realwirtschaftliche Einbruch kam, aber er wurde durch riesige – natürlich durch neue Schulden finanzierte - Konjunkturpakete wettgemacht. Die führenden Finanzpolitiker wie Peer Steinbrück hatten wohl das Gefühl, die Welt oder zumindest die Weltwirtschaft vor dem Untergang bewahrt zu haben. Tatsächlich hatten sie nur die nächste Phase der Krise eingeläutet.
Die Krise und die Versuche, ihrer Herr zu werden, offenbaren ein Muster der Eskalation: Die verlorene Kreditwürdigkeit eines Finanzmarktakteurs oder des gesamten Bankensystems wird wiederhergestellt, indem eine höhere Instanz, also der Staat, einspringt und den Schwächelnden unter seinen Garantie-Schirm nimmt. Die Soziologen Wolfgang Streeck und Jens Beckert sprechen daher von einem „System des Vertrauensmanagements“.
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