Schutzgemeinschaft für Bankkunden Ein kleiner Verein kämpft gegen die Großbanken

Viele Banken kassieren widerrechtlich Gebühren von ihren Kunden. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden kämpft dagegen an - oft mit Erfolg.

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Die Frankfurter Banken-Skyline: Viele Banken verlangen Gebühren, die sie eigentlich nicht verlangen dürften. Die Darlehensbearbeitungsgebühr ist da bei weitem nicht die einzige. Quelle: dpa

„Banken verlangen eine Vielzahl von ungerechtfertigten Bankgebühren“, sagt Jörg Schädtler. Als Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden könnte er da einige aufzählen.

Seit 1999 schaut sein Verein den Banken auf die Finger. Der jüngste Erfolg: Ein rechtskräftiges Urteil zur Darlehensbearbeitungsgebühr beim Bundesgerichtshof im Mai 2014. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte 2012 gegen die National-Bank geklagt.

„Bis ins Jahr 2014 haben die Banken bei Darlehensverträgen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr veranschlagt“, sagt Schädtler. Zum Teil hätten sie drei oder vier Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsentgelt verlangt. „Das ist willkürlich“, urteilt er. Die Banken nähmen einen Teil der Darlehenssumme dafür, dass sie einen Darlehensantrag bearbeiten – also um die Bonität des Kunden zu prüfen, den Zinssatz festzulegen oder Sicherheiten hereinzunehmen. Laut Rechtsprechung des BGH sind das alles Tätigkeiten, für die die Banken keine Entgelte verlangen dürfen - denn sie sind nicht im Interesse der Kunden.

Die Bankgebühren ärgern die Deutschen am meisten

Die Nationalbank als beklagte Bank hat das eingesehen – andere Banken nicht. So veranschlage die Targobank Bank bis heute Darlehensbearbeitungsgebühren, sagt Schädtler. Ihre Begründung: Im Kundenvertrag sei diese Gebühr wirksam vereinbart – sie werde ja nicht pauschal erfasst; die Bank sei zudem individuell nicht verurteilt worden.  

Damit ist sie nicht alleine. Auch die Deutsche Bank fordert laut Schädtler weiter Darlehensbearbeitungsgebühren ein. Gegen all diese Banken hat die Schutzgemeinschaft Verfahren vor Landgerichten eingeleitet.

Nun könnte man meinen, dass sich die BaFin als Bankenaufsicht solcher Urteile annimmt - doch dort heißt es: „Die BaFin kann einzelne zivilrechtliche Streitigkeiten nicht verbindlich entscheiden. Das ist ausschließlich Sache der Gerichte.“

„Banken waren schon immer kreativ“

Den Rechtsweg musste 1999 auch Schädtlers Vater gehen. Der selbstständige Redakteur ärgerte sich damals über seine Sparkasse in Erlangen. Die wollte die laufenden Kredite für seine unternehmerische Tätigkeit einstampfen und das Haus als Sicherheit einkassieren. Schädtler konnte das verhindern und setzte zum Gegenschlag an: Er gründete die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

Als der Vater 2008 starb, übernahm der Sohn den Vorsitz - obwohl er gelernter Friseur ist. Mittlerweile zählt der Verein rund 400 Mitglieder. Seit 2005 führt er einen Datensatz über Gebühren, die Banken fälschlicherweise einfordern – gut 10.000 Fälle sind da vermerkt.

Wenn es um die Vereinnahmung von ungerechtfertigten Entgelten ginge, seien die Banken besonders kreativ. Bei der Durchsicht der AGBs entdeckten die Mitarbeiter des Vereins und die Anwälte, mit denen die Schutzgemeinschaft zusammenarbeitet, immer neue Klauseln.

Widerrechtliche Bankgebühren

Nichtsdestotrotz wirkt die Arbeit der Schutzgemeinschaft: „Wenn wir eine Klage einreichen, zeigen sich die Banken meist einsichtig“, sagt Schädtler. So gehörten ganz brachiale Praktiken – zum Beispiel Mahnungen mit 50 Euro zu veranschlagen – in der Regel der Vergangenheit an.

Gebühren nicht direkt auf dem Kontoauszug einsehbar

Zu tun gibt es trotzdem noch genug: So verlangen zahlreiche Banken beispielsweise für jeden Buchungsposten auf einem Konto Gebühren, so Schädtler. Das heißt, jede Kontobewegung kostet den Kunden einige Cent – seien es nun Überweisungen, das Abheben von Bargeld oder eine Stornierungsbuchung aufgrund eines Fehlers der Bank. „Wir sind der Meinung, das ist nicht zulässig. Vor einigen Landgerichten waren wir erfolgreich“, so Schädtler. Ein rechtskräftiges Urteil gäbe es aber noch nicht.    

Dass solche fälschlicherweise veranschlagten Gebühren Kunden vielfach nicht auffallen, liegt daran, dass sie nicht direkt auf dem Kontoauszug zu sehen sind. Lediglich monatlich oder vierteljährlich wird ein Gesamtposten für die Kontoführungsgebühren aufgelistet – in diesen entfallen sämtliche Gebühren.

„Bankkunden sollten eine Auflistung anfordern, der sich genau entnehmen lässt, welche Buchungsposten bepreist werden und welche nicht“, so Schädtler. „Kommt die Bank dem nicht nach, können sich die Kunden gerne an uns wenden.“

Eine Mitschuld gibt Schädtler aber auch den Kunden: „Die meisten vergleichen ja leider Gottes nicht, sondern haben ein und dasselbe Konto seit ihrer Jugend und behalten es.“ Ein Kontowechsel bringe viel Arbeit mit sich – schließlich müsse man allen Vertragspartnern mitteilen, dass man ein neues Konto habe. „Das scheuen die meisten und nehmen Gebühren hin, die es woanders nicht gibt.“ Die dabei anfallenden Kosten nehme der Kunde oft als laufende Kosten hin. „Den ganz normalen Preisvergleich, den jeder Kunde im Alltag vornimmt, vollziehen bei der Bank nur die wenigsten“, so Schädtler.

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