Steuergewerkschaft Griechische Finanzverwaltung braucht zehn Jahre

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Regelmäßige Überprüfung der Reformen

Welche Rolle spielen dabei die EU, Euro-Gruppe und Deutschland? Gibt es hier neue Angebote, materielle, personelle und finanzielle Hilfestellungen zu leisten, und falls ja, in welcher Form?
Die vereinbarten Reformen, auch die Reformen zur Verbesserung der Steuerverwaltung, werden weiterhin regelmäßig durch die Institutionen überprüft. Hilfskredite werden nur in Tranchen und in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Überprüfungen gewährt. (…) Ein Vorschlag von einzelnen Maßnahmen gegenüber Griechenland seitens der Eurogruppe erfolgte nicht. (…)

Die Europäische Kommission ist bereit, die notwendige technische Unterstützung im Rahmen neuer Vorkehrungen für technische Hilfe gegenüber Griechenland fortzusetzen. Derzeit ist die Kommission damit befasst, eine mittelfristige Strategie für Griechenland zu entwickeln. Hierzu werden Gespräche mit den griechischen Behörden geführt. Ziel ist die technische Hilfe prioritär an den Schwerpunkten des neuen MoUs auszurichten. Deutsche Experten unterstützen bereits Strukturreformen in Griechenland, sei es durch bilaterale Zusammenarbeit oder durch Vermittlung der Task Force für Griechenland. Experteneinsätze erstrecken sich auch auf die Stärkung der griechischen Steuerverwaltung. Dieses Engagement wird grundsätzlich auch zukünftig weitergeführt werden.

Wie hat sich nach Ihren Erkenntnissen die Leistungsfähigkeit der griechischen Finanzbehörden seit 2010 verändert?

(…) Die wesentlichen steuerrechtlichen Änderungen sind:  Im Einkommensteuerrecht (…) strengere und transparentere Vorschriften für abzugsfähige Betriebsausgaben, neue Regeln zur Vermeidung der Steuerhinterziehung, beispielsweise durch beherrschte ausländische Gesellschaften, moderne Vorschriften zu Unternehmenskapitalisierung und Verrechnungspreisen.

Bei der Grundsteuer  (…) eine vorrangige Immobiliensteuer auf einzelne Liegenschaften, und eine relativ geringe progressive Steuer, die auf Immobilienbestände insgesamt erhoben wird. Das Steuerverfahrensgesetz (…) verbessert die Transparenz der Steuerverwaltung gegenüber den Steuerpflichtigen und vereinfacht das Durchsetzungssystem.

Es werden (…) Gesetzeslücken bei der Durchsetzung von Beitreibungsmethoden geschlossen, eine fristgerechte, verbindliche Datenübermittlung an die Steuerbehörden sichergestellt und ein klares und vereinfachtes System der Zinsen und Geldstrafen aufgestellt. (…) Zum ersten Mal verfügt Griechenland über moderne und einheitliche Rechnungslegungsvorschriften, die für alle Unternehmen gelten und proportional höhere Anforderungen an größere und/oder komplexere Unternehmen stellen.

In einer  Steuerverwaltungsreform (…) wurde die endgültige Struktur des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen verabschiedet. Ein neues Beurteilungs- und Beförderungssystem wurde genehmigt und wird im zweiten Halbjahr 2014 umgesetzt. Durch die Fusion von Finanzämtern wurde deren Anzahl auf 120 gesenkt.

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