Transatlantisches Freihandelsabkommen Die fünf Fehler der TTIP-Befürworter

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Bei den Schiedsgerichtshöfen können die Europäer nicht mehr zurück

Rolf Langhammer hält rückblickend den Ansatz für falsch, ein derart komplexes Abkommen in einem Zug verhandeln zu wollen. „Das Prinzip – nichts ist entschieden bis nicht alles entschieden ist – führt in eine Sackgasse.“ Aus Sicht des Experten wäre es besser gewesen, einzelne Module nacheinander zu verhandeln und unmittelbar in Kraft zu setzen.

3. Anti-Amerikanismus und Geheimhaltung unterschätzt

Über 50 Freihandelsabkommen hat die EU in den letzten Jahrzehnten verhandelt, um manche wird noch gerungen. „Wenn wir mit Singapur ein Abkommen schließen, interessiert das niemanden“, sagt Handelsexpertin Schmucker. Wegen des Abkommens mit Kanada gebe es zwar Fragen, aber keinen breiten Widerstand. „Bei den USA fürchten jedoch viele, dass Washington die Regeln diktiert und Europa sich fügen muss.“

Langhammer sieht darin nicht nur Anti-Amerikanismus, er warnt davor, dass immer mehr unser Wirtschaftssystem grundsätzlich ablehnen. „Viele Bürger wollen keinen freieren Handel mit Amerika, sie lehnen eine weitere Globalisierung ab“, sagt der Wissenschaftler.

Dass die Verhandlungen und Zwischenergebnisse nicht transparent gemacht wurden, hat viele Kritiker in ihrer Meinung bestärkt. „Es war ein Fehler, dass die EU-Kommission das Verhandlungsmandat nicht veröffentlicht hat“, sagt Schmucker. So sei der Eindruck von Mauschelei und Hinterzimmerpolitik entstanden. „Doch zur Verteidigung der EU-Kommission: Noch nie zuvor in der Geschichte hatte sich die Öffentlichkeit für ein solches Mandat interessiert.“

4. Brisanz von strittigen Themen nicht erkannt

Im Rückblick mögen viele über die Debatte um amerikanische Chlorhühnchen schmunzeln. Daran wird aber deutlich, wie sehr die EU-Kommission die Brisanz einiger Themen unterschätzt hat. In Europa tendieren Politik und Gesellschaft prinzipiell zur Vorsorge. Das Chlorhühnchen wollten Verbraucherschützer daher lieber verbieten und stießen damit auf viel Sympathie.

Wäre das Chlorhühnchen der einzige Aufreger gewesen, hätte es die EU-Kommission wohl verschmerzen können. Bei den Schiedsgerichten war sie aber schlichtweg schlecht vorbereitet. Zwar gehörten bis dato private Schiedsgerichte zu jedem Freihandelsabkommen hinzu, aber das System war schon lange reformbedürftig.

Die Antwort der Europäer: ein ständiger Handelsgerichtshof, also eine öffentliche Institution mit transparenten Verfahren und einer Berufungsinstanz. „Für die Europäer gibt es keinen Weg zurück zu den privaten und intransparenten Schiedsgerichten“, sagt Handelsexpertin Schmucker.

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