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Umstrittenes Abkommen: EU-Gericht soll Acta prüfen

Quelle: dpa

Wochenlang hagelte es Proteste, jetzt reagiert die EU-Kommission. Das Acta-Abkommen wird juristisch überprüft. Das oberste EU-Gericht soll klären, ob Acta EU-Recht verletzt. Viele Staaten dürften jetzt bei der Unterzeichnung erst mal abwarten.

Quelle: dapd
Quelle: dapd

Nach heftiger Kritik lässt die EU-Kommission das umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an.

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Die Richter sollten klären, ob das Abkommen dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspreche. Damit wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: „Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen“, sagte der Kommissar.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Vertrag Abkommen ene Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.

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Die EU-Kommission hatte Acta zusammen mit Staaten wie insbesondere den USA und Japan ausgehandelt. Der Ministerrat hatte den Text im Dezember einstimmig angenommen und die Staaten autorisiert, den Vertrag zu unterzeichnen.

Auch das Europaparlament werde noch darüber abstimmen, sagte De Gucht. Nun könne sich dieser Prozess verzögern: „Ich gehe davon aus, dass der Ratifizierungsprozess solange ausgesetzt wird, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt.“

De Gucht verteidigte erneut das Abkommen. Acta werde helfen, Arbeitsplätze zu schützen. „Acta wird keine Webseiten schließen und auch nicht die Rede- oder Internetfreiheit einschränken“, betonte der Kommissar. EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die für Grundrechte zuständig ist, betonte die Bedeutung der Freiheitsrechte im Internet: „Copyright-Schutz kann niemals eine Aufhebung der Meinungs- oder Informationsfreiheit rechtfertigen.“

Quelle: dpa
2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 22.02.2012, 20:06 UhrAnonymer Benutzer: Dr-Holiday

    Meine(Medizinstudent, 8 Semester) heutigen 3 "Berührungspunkte" mit dem Urherberrecht:

    1.ein Prof. nach der Vorlesung: "Die Vorlesungen kann ich aus Urherberrechtsgründen nicht online stellen"...(jeder der behauptet man könne ja auch mitschreiben, soll mir bewiesen wie er 75 Folien in 45min abpinselt!!)

    2.auf der Suche nach Literatur im Netz, da aktuelle Bücher zum Thema Krebsentstehung(Genetik) nicht in der Bib zu bekommen sind, bin ich bei einem 1-click-Hoster gelandet:

    "Entweder existiert diese Datei nicht oder sie wurde aufgrund von Verstößen gegen Urheberrechte gelöscht."

    3.Okay dann halt doch in die Bib, um dort über das Uninetz vielleicht noch was zu finden...nach 2 Stunden bin ich auf einen Artikel gestoßen von dem die Zusammenfassung ganz nützlich aussah..."You may access this article (from the computer you are currently using) for 2 days for US$30.00."

    Der Altersdurchschnitt eines gemeinen CDU-Mitgliedes ist aktuell bei 56 Jahren. Ich verstehe einfach nicht warum diese Leute uns was von "Wissenschaftsstandort Deutschland", "Acta schütz uns vor China", "ACTA sichert Arbeitsplätze in Deutschland" usw. erzählen!?... Naja in ca. 22 Jahren hat sich das Problem von selbst erledigt.
    Dann ist die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht.

    p.s. 75% der Todesfälle werden durch Krebs verursacht.

    Das macht für die CDU 175.000 Tote in den nächsten 22 Jahren.

  • 22.02.2012, 16:48 UhrAnonymer Benutzer: Malocher

    Weil geistiges Eigentum lediglich Ausdruck ausschließlich des Kranzes an multidimensionalen Beziehungen zwischen dem sein kann, was sämtlichem Tun eines jeden stets vorausgeht, gibt es keinerlei Kollisionsgefahr gegenüber den Freiheiten, sich darüber zu informieren und außerdem die eigene Meinung hinsichtlich dessen bekannt zu geben. Umfasste ACTA einen engeren oder weiteren Begriff desselben, wäre der Anspruch, deren Urheber vor unzulässigen Zugriffen zu schützen, in der Konsequenz von Dritten ad absurdum geführt und es müssten jene vom EuGH zur Verantwortung gezogen werden; wobei bereits heute mehr als absehbar ist, dass Letzteres ausgeschlossen und ACTA wirkungsmächtig bleibt.

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