Urheberrecht EU-Kommission plant Frontalangriff auf Google

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Die neue Macht der Verleger

Nach den EU-Regeln würden die Verleger künftig selbst entscheiden können, welche Art von Lizenz- und Bezahlmodelle sie mit Suchmaschinen wie Google abschließen würden. Die EU-Kommission zitiert Angaben von Verlegern aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Finnland, Polen, Italien, Spanien und Großbritannien, wonach die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts den Umsatz der Verleger um zehn Prozent und den Gewinn sogar um zehn bis 15 Prozent steigern könnte.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass mittel- bis langfristig mehr Lizenz-Abkommen zwischen Verlegern und Service-Anbietern wie Google geschlossen würden. Sie argumentiert, dass einheitliche Regeln für Europa solche Vereinbarungen vereinfachen würden, weil sich Service-Anbieter nicht mehr mit unterschiedlicher nationaler Gesetzgebung auseinandersetzen müssten.

Die Wissenschaft steht einer Ausweitung des Urheberrechts auf Verleger, so wie Brüssel sie plant, sehr skeptisch gegenüber. Das Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb betont in einer Stellungnahme zur EU-Konsultation im Frühjahr, dass es kein Marktversagen gebe, das einen solchen Eingriff rechtfertigen würde. Verleger hätten technische Möglichkeiten, um den Zugriff auf ihre Texte zu verhindern.

Das Landgericht Berlin hatte in einem Urteil Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass Dienste wie Google News eine “Win-Win-Situation” herstellen, weil sie den Verlegern Traffic zuführen. “Dieses ausbalancierte System wird durch das Leistungsschutzgesetz aus dem Gleichgewicht gebracht”, hieß es damals mit Blick auf die deutsche Lage.

Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen über die Vorschläge der EU-Kommission zu einem europäischen Leistungsschutz mitentscheiden. Aus dem Europäischen Parlament ist erheblicher Gegenwind zu erwarten. “Wir haben uns in der Vergangenheit mehrfach mehrheitlich gegen Leistungsschutz ausgesprochen”, sagt Julia Reda von der Piratenpartei. “Es geht gegen die Absicht der EU-Kommission, das Urheberrecht zu vereinfachen.”

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