IWF-Chefin Christine Lagarde hat nach dem Urteil eines Pariser Gerichts in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Gerichtshof der Republik sprach die 60-Jährige am Montag schuldig, verhängte aber keine Strafe. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe nachlässig gehandelt und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht. Sie selbst hatte beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben.
Die Entscheidung erschüttert Lagardes Glaubwürdigkeit. Laut früheren Angaben aus Kreisen des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington gibt es keine Vorschrift, nach der Lagarde im Falle eine Verurteilung zwingend ihr Amt aufgeben müsste. Über das weitere Vorgehen werde der Exekutivrat der Finanzinstitution entscheiden. Derweil will der Internationale Währungsfonds in Washington sein Führungsgremium zusammenrufen. „Es ist zu erwarten, dass der Vorstand in Kürze zusammentritt, um die jüngsten Entwicklungen zu diskutieren“, sagte IWF-Kommunikationschef Gerry Rice in einem Statement. Das Gremium hatte bereits in früheren Sitzungen mehrmals über die Folgen des Gerichtsverfahrens Lagardes in Frankreich diskutiert.
Das Gericht setzte sich mit seinem Urteil über die Staatsanwaltschaft hinweg, die sich gegen eine Verurteilung der Finanzmanagerin ausgesprochen hatte. Lagarde hörte das Urteil nicht; sie war laut ihrem Anwalt Patrick Maisonneuve bereits in Washington.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Affäre um den schillernden Ex-Minister und Geschäftsmann Bernard Tapie.
Lagarde stimmte 2007 einem Schiedsverfahren zu, um einen langwierigen und höchst komplexen Rechtsstreit mit Tapie beizulegen. Als die Schiedsmänner dem Unternehmer daraufhin eine hohe Summe von mehr als 400 Millionen Euro zusprachen, verzichtete Lagarde auf einen Einspruch. Das Gericht kreidete Lagarde an, diesen Einspruch nicht eingelegt zu haben.
Das ist Christine Lagarde
Christine Lagarde gilt als Grande Dame der Finanzwelt. Dabei ist die Französin an den Schalthebeln der internationalen Finanzmacht als Frau eher eine Ausnahmeerscheinung. Lagarde ist seit 2011 - und nach dem unrühmlichen Abgang ihres Landsmannes Dominique Strauss-Kahn - die erste Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im Februar 2016 wurde sie für eine zweite Amtszeit bestätigt.
Lagarde ist zu einer der zentralen Figuren in der Euro-Schuldenkrise geworden. Vor allem in schuldengeplagten Ländern wird ihr Name aber nicht immer gern gehört. So werfen viele Menschen in Griechenland, aber auch in anderen Ländern wie Irland, dem IWF unter Lagardes Führung vor, zu strikte Bedingungen für die Gewährung von Hilfskrediten zu stellen.
Als frühere Synchronschwimmerin ist Lagarde ein langer Atem eigen. Zudem gilt sie als gut vernetzte, geschickte Verhandlerin.
Vor ihrer Laufbahn beim Weltwährungsfonds hatte sie sich als Anwältin einen Namen gemacht: Von 1999 bis 2004 leitete sie die US-Kanzlei Baker & McKenzie. In die Politik kam sie 2007, als der damalige französische Präsident Nicolas Sarkozy die gelernte Juristin, Ökonomin und Amerikanistin zur Wirtschafts- und Finanzministerin machte.
Schon seit Jahren aber hat die zweifache Mutter Probleme mit der französischen Justiz. Wegen einer undurchsichtigen Zahlung an den Geschäftsmann Bernard Tapie während ihrer Amtszeit als Wirtschaftsministerin musste sie 2016 vor den Gerichtshof der Republik. Der verurteilte sie als schuldig - setzte jedoch keine Strafe an. Lagarde hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Lagarde leitet den Weltwährungsfonds seit 2011 und gehört damit zum kleinen Zirkel der mächtigsten Frauen der Welt. Sie hatte im Prozess in der vergangenen Woche beteuert, sie sei unschuldig und habe nach bestem Gewissen gehandelt. Sie war von 2007 bis 2011 unter Präsident Nicolas Sarkozy französische Wirtschafts- und Finanzministerin gewesen. In dem Verfahren drohten maximal bis zu ein Jahr Haft und 15 000 Euro Strafe.
Der Gerichtshof der Republik tagt nur sehr selten. Er ist für Vergehen französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig. Das Sondergericht wurde 1993 geschaffen; das Verfahren gegen Lagarde war erst der fünfte Prozess. Auf der Richterbank sitzen neben drei Berufsrichtern zwölf Parlamentarier.
Das Schiedsverfahren im Rechtsstreit um Tapie erwies sich letztlich als eine schlechte Lösung. Inzwischen laufen Betrugsermittlungen gegen mehrere Beteiligte, weil es Verbindungen zwischen Tapie und einem der Schiedsleute gegeben haben soll. Der Schiedsspruch wurde deshalb bereits von Gerichten aufgehoben. Tapie (73) wurde zudem verurteilt, die Entschädigung von rund 400 Millionen zurückzuzahlen. Die nach ihm benannte Affäre gilt als noch lange nicht beendet.