Manfred Brunner beauftragte den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider mit der Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Vertrag. Das Hauptargument: Die Beschlüsse von Maastricht seien mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Im Oktober 1993 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurück, die Sorge um das Demokratieprinzip sei unbegründet.
In der Begründung des „Maastricht-Urteils“ wurde der Begriff Staatenverbund für die EU geprägt - mehr als ein reiner Staatenbund aber auch kein Bundesstaat. Alle anderen Bestandteile der Beschwerde - etwa, dass die EU keine Grundrechte garantieren könne - wiesen die Karlsruher Richter als unbegründet zurück. Schachtschneider aber gab noch lange nicht auf...

Das Volk wurde NICHT gefragt ob wir den €uro haben wollen !!! Es ist grausam der heutigen Politik zu zusehen,wie Sie das Volk überrumpeln ,belügen unbd betrügen !!!! Noch krasser ist es ,obwohl viele Klage eingereicht haben beim BVerfG,und sowas totgeschwiegen wird .Man müsste Sie alle wegen verletzung des Amteides und Hochverrat dem Volk gegenüber zur Rechenschaft ziehen !Der Tag der Abrechnung ist heute schon vor programmiert!

Ja was soll man sagen. Es gibt also doch einige Leute, die richtig lagen, und auch heute noch recht haben.
Aber das BVerfG handelt wohl auch nach der Devise des weiter so.