Klage gegen den Euro-Rettungsschirm II
Auch Peter Gauweiler legte Beschwerde gegen Euro-Rettungsschirm und Griechenland-Hilfen ein. Der CSU-Politiker, hier bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 5. Juli, führt vor allem die Nichtbeistands-Klausel des EU-Vertrags ins Feld. Die lege klar fest, dass kein Land für die Schulden des anderen einstehen muss. Im Falle Griechenland empfiehlt Gauweiler eine Staatsinsolvenz. Andernfalls würde man weiterhin „25 oder 30 weltweit tätige Investmentbanken und ihre wahnwitzigen Geschäfte“ stützen.
Auch die demokratischen Spielregeln sieht Gauweiler durch die Beschlüsse zum Euro-Rettungsschirm verletzt. Er und die Gruppe um Schachtschneider sind bei weitem nicht die einzigen, die sich an das höchste deutsche Gericht gewandt haben: Dort sind über 50 Beschwerden in Sachen Euro-Rettung eingegangen. Zur Verhandlung zugelassen wurden aber nur zwei, die stellvertretend für die anderen stehen sollen. Gegen diese selektive Zulassung wiederum wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.

Das Volk wurde NICHT gefragt ob wir den €uro haben wollen !!! Es ist grausam der heutigen Politik zu zusehen,wie Sie das Volk überrumpeln ,belügen unbd betrügen !!!! Noch krasser ist es ,obwohl viele Klage eingereicht haben beim BVerfG,und sowas totgeschwiegen wird .Man müsste Sie alle wegen verletzung des Amteides und Hochverrat dem Volk gegenüber zur Rechenschaft ziehen !Der Tag der Abrechnung ist heute schon vor programmiert!

Ja was soll man sagen. Es gibt also doch einige Leute, die richtig lagen, und auch heute noch recht haben.
Aber das BVerfG handelt wohl auch nach der Devise des weiter so.