Stärkung des Parlaments in der Euro-Krise
Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der weiteren europäischen Integration erneut gestärkt. Laut einem 19. Juni 2012 verkündeten Urteil muss die Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen.

Das Volk wurde NICHT gefragt ob wir den €uro haben wollen !!! Es ist grausam der heutigen Politik zu zusehen,wie Sie das Volk überrumpeln ,belügen unbd betrügen !!!! Noch krasser ist es ,obwohl viele Klage eingereicht haben beim BVerfG,und sowas totgeschwiegen wird .Man müsste Sie alle wegen verletzung des Amteides und Hochverrat dem Volk gegenüber zur Rechenschaft ziehen !Der Tag der Abrechnung ist heute schon vor programmiert!

Ja was soll man sagen. Es gibt also doch einige Leute, die richtig lagen, und auch heute noch recht haben.
Aber das BVerfG handelt wohl auch nach der Devise des weiter so.