
HB KARLSRUHE. Der Erste Senat teilte am Dienstag mit, nach Rücknahme der Anträge gebe es kein öffentliches Interesse für eine Fortführung des Verfahrens. Dabei ging es um die Regelung, dass Homosexuelle das Kind ihres Lebenspartners adoptieren dürfen. Wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt, hat die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag bereits am 8. Juli zurückgenommen. Vier Jahre zuvor hatte sie beantragt, das im Dezember 2004 überarbeitete Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig und nichtig zu erklären, weil es den Schutz von Ehe und Familie verletze.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Einstellung des Verfahrens wurde bereits am 31. Juli 2009 getroffen, jedoch erst am Dienstag offiziell bekannt gegeben. Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Montag erklärt, Bayern werde aber weiter gegen ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kämpfen.












