
BERLIN. Das Urteil über eines der zentralen Projekte der künftigen schwarz-gelben Koalition - die Steuerreform - haben Finanzwissenschaftler schon gefällt. Einkommensteuersenkungen auf Pump haben mehr Nach- als Vorteile. Der Haushaltssanierung räumen die Experten fast ohne Ausnahme Priorität ein. "Die Konsolidierung muss angegangen werden, sobald die Rezession einigermaßen im Griff ist", fordert der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz.
Wenn schon Entlastung, dann ist das nach Einschätzung der meisten Ökonomen nur bei der Unternehmensteuer sinnvoll, weil dadurch das Wachstum gefördert würde. "Die konjunkturellen Effekte einer Einkommensteuersenkung dagegen sind relativ gering", sagt Viktor Steiner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Nur wenige Steuerzahler würden das Geld tatsächlich ausgeben und so die Binnenkonjunktur stützen.
Die Kosten der Finanzkrise treiben die Neuverschuldung allein des Bundes im kommenden Jahr auf annähernd 100 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme sinkt nach bisherigen Berechnungen bis 2013 auf 40 Mrd. Euro. Allerdings nur, wenn es der neuen Regierung gelingt, bis dahin die laufenden Ausgaben um 40 Mrd. Euro zu senken - für Franz eine "Herkulesaufgabe". Jede Steuersenkung müsste zusätzlich finanziert werden. Ein etwas besseres Wirtschaftswachstum hilft dabei zwar, reicht aber nicht aus: Ein Prozent zusätzlich beim Bruttoinlandsprodukt bringt dem Bund etwa sechs Mrd. Euro Steuermehreinnahmen.
Unter Steuerexperten wächst daher die Sorge, dass sich die neue Bundesregierung bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Jahre hinaus jeden Spielraum für Vereinfachungen nimmt, wenn sie jetzt Milliarden für eine Einkommensteuersenkung ausgibt. "Entlastung ist nur dann für die Bürger dauerhaft, für das Wachstum anregend und die Staatskasse verträglich, wenn sie mit Vereinfachung einhergeht", sagt Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, die seit Jahren mit Experten an Vorschlägen zur Steuervereinfachung arbeitet. Die Stiftung würde lieber den Solidaritätszuschlag ("Soli") abschaffen als "nur am Einkommensteuertarif zu basteln", so Eilfort. Eine solche Entlastung wäre für jeden Steuerzahler sichtbar. "Die Vereinfachung würde auch bei der Abgeltungsteuer wirken", sagte er.
Der Soli wird seit den 1990er-Jahren als Zuschlag zur Einkommensteuer und seit 2009 zur neuen Abgeltungsteuer erhoben, um die Kosten der deutschen Einheit mitzufinanzieren. Das Beispiel zeigt allerdings deutlich, dass "Vereinfachungen" zumeist ebenfalls mit Steuerausfällen einhergehen: Zwölf Milliarden Euro Einnahmen fließen aus dem Soli jährlich in die Kasse des Bundes.
Auch die Wirtschaftsverbände haben lange Listen mit Wünschen nach Vereinfachung bei den Koalitionären eingereicht. So hofft der Industrieverband BDI auf eine Modernisierung der Konzernbesteuerung: Interne Umstrukturierungen sollten künftig von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden - auch das würde Steuerausfälle nach sich ziehen.
"Immer, wenn man etwas vereinfacht, liegt der Teufel im Detail", sagt Steuerexperte Stefan Bach vom DIW. Gerade wenn man sich darangebe, Ausnahmen abzuschaffen, treffe man immer eine Gruppe, die genau von dieser Ausnahme profitiert habe. An große Vereinfachungen glaube er daher für diese Legislaturperiode nicht.
Unternehmenssteuer: Geringere Last fördert Wachstum
BERLIN. Den stärksten Wachstumseffekt lösen nach Einschätzung von Ökonomen Steuererleichterungen aus, die Unternehmen direkt zugute kommen. Das fördert Investitionen, neue Arbeitsplätze können entstehen. Unter dem Strich erhält - trotz Kritik an Einzelpunkten - daher die schwarz-rote Unternehmensteuerreform gute Noten. Beispielsweise von Christoph Spengel, Steuerexperte des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die deutliche Senkung der Sätze um ein Viertel hat den Standort Deutschland vor allem für ausländische Investoren wieder deutlich interessanter gemacht. Auch die OECD kommt zu dem Ergebnis, dass Entlastungen von Unternehmen stärkere Wachstumsimpulse auslösen als Steuersenkungen, die allen Bürgern zugute kommen.
Wenn die neue Koalition jetzt den Forderungen der Wirtschaft entgegenkommt und etwa bei Firmenübernahmen die Verlustverrechnung großzügiger gestaltet als zu schwarz-roten Zeiten, verbessert sie die Investitionsbedingungen. Nach dem Auslaufen der Konjunkturpakete würde die künftige Regierung damit einen neuen Impuls setzen. Außerdem: Ein Ende der eingeschränkten Verlustverrechnung bei Umstrukturierungen und Übernahmen sowie eine weitere Lockerung der Zinsschranke sind schon bei relativ geringen Steuerausfällen von ein bis zwei Mrd. Euro zu haben.
Investitionsfördernd wäre es zudem, die Abschreibung zum Beispiel von Maschinen (AfA) grundsätzlich wieder degressiv zu gestalten: Ein höherer Prozentsatz des Anschaffungspreises könnte im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden - dies entspricht auch dem tatsächlichen Wertverlust von Neuanschaffungen.
Längerfristig betrachtet, lohnt sich aus Sicht vieler Ökonomen auch steuerliche Forschungsförderung. Anders als die bisherige Projektförderung hat sie den Vorteil, dass nicht der Staat entscheidet, wo die größten Potenziale locken, sondern die Unternehmen. Mögliche Mitnahmeeffekte, die vor allem für größere Unternehmen erwartet werden, wiegen demgegenüber weniger schwer. Bei Mittelständlern hingegen wird eher erwartet, dass sie entsprechend mehr für Forschung ausgeben und so direkt die Konjunktur ankurbeln.
Einkommenssteuer: Entlastung auf Pump bringt wenig
BERLIN.Die Wachstumseffekte breit angelegter Einkommensteuersenkungen beurteilen Ökonomen zunehmend skeptisch. Der Glaube, dass Entlastungen sich wegen des Wachstumsimpulses selbst finanzieren, ist weitgehend verschwunden: Höchstens 30 Prozent der Steuerausfälle könnten durch so erzeugtes Wachstum wieder in die Staatskassen hereinkommen, und das auch erst nach Jahren, lautet heute die herrschende Meinung der Wissenschaftler.
Wenn Einkommensteuersenkungen durch Schulden finanziert werden, bringen sie nach Auffassung etwa des Wirtschaftsweisen Wolfgang Wiegard sogar überhaupt nichts für die Konjunktur: Über kurz oder lang müssen die gerade entlasteten Bürger an anderer Stelle dafür zahlen. Entweder steigt die Mehrwertsteuer, wie DIW-Präsident Klaus Zimmermann fordert. Oder die heutigen Steuerzuschüsse an die Sozialkassen werden gekürzt, was zu steigenden Sozialbeiträgen führen würde, wie der Finanzwissenschaftler Clemens Fuest fürchtet. Kombinationen aus beidem sind natürlich ebenfalls möglich.
Eine Umwegfinanzierung über die Sozialkassen wäre das Prinzip "Linke Tasche, rechte Tasche". Es ginge zudem zulasten von Geringverdienern. Sie müssten mehr bei den Sozialabgaben zahlen, als sie bei der Steuer entlastet würden.
Die Union verfolgt mit ihrem Wahlversprechen neben einer Entlastung der Bürger das Ziel, die Progression im Tarifverlauf leistungsfreundlicher zu gestalten. Grundsätzlich steigt bei Lohnerhöhungen für das zusätzlich verdiente Geld der Steuersatz - besonders stark im Bereich mittlerer Einkommen ("Mittelstandsbauch"). Die Folge: Bei jedem brutto zusätzlich verdienten Euro bleibt weniger Netto. Bei einem über mehrere Jahre unveränderten Tarifverlauf rutschen die Steuerzahler automatisch in höhere Steuertarife ("kalte Progression").
Die Union will die Kurve des heutigen Tarifs abflachen. Damit mildert sie die kalte Progression der letzten Jahre. Mit dem Einsatz von 15 Mrd. Euro allerdings gelingt es nur sehr geringfügig, die Progressionseffekte zu mildern (siehe Grafik): Ein vollständiges Abspecken des Mittelstandsbauchs würde mindestens doppelt so viele Steuereinnahmen kosten. Konkret will die Union den Eingangssteuersatz in zwei Schritten von 14 auf zwölf Prozent senken und den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab 60 000 Euro erheben.
Angesichts leerer Kassen hat der FDP-Entwurf nur wenig Chancen auf Umsetzung. Seit die Union im Wahlkampf 2005 mit dem Vorschlag eines Einheitssteuersatzes von Paul Kirchhof Schiffbruch erlitt, ist die Diskussion um eine "Flat Tax" oder Stufentarife auch in der Finanzwissenschaft in den Hintergrund gerückt. Auch in Osteuropa, den Flat-Tax-Vorreiterländern der 1990er-Jahre, hat vielfach eine Rückkehr zur progressiven Einkommensteuer eingesetzt.
Familienförderung: Kein Impuls durch höhere Freibeträge
BERLIN. Unter Wachstumsgesichtspunkten bewerten Ökonomen die Wahlversprechen von Union und FDP, den Kinderfreibetrag zügig von 6 024 auf 8 004 Euro anzuheben, am schlechtesten. "Der Zahnarzt mit 200 000 Euro Jahreseinkommen und drei Kindern wird sich freuen. Der Wachstumsimpuls dieses Vorhabens wäre aber gleich null", kritisiert der Finanzwissenschaftler Clemens Fuest im Gespräch mit dem Handelsblatt das Vorhaben der künftigen Regierung. Fuest leitet den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium.
Der Grund für den fehlenden Wachstumsimpuls: Bürger mit höherem Einkommen geben zusätzlich verfügbares Geld meistens nicht aus, sondern legen es auf die hohe Kante. Andererseits könnten 80 Prozent aller Familien den höheren Freibetrag ohnehin nicht nutzen, weil sie zu wenig verdienen. Dennoch steht die Anhebung des Kinderfreibetrags bei Union und FDP hoch im Kurs.
Um auch die große Mehrheit der Familien zu entlasten, fordert die FDP konsequenterweise zusätzlich eine Erhöhung des Kindergeldes von 164 beziehungsweise 170 Euro je Kind und Monat auf 200 Euro. Die Chancen, dass ärmere Familien dieses Geld dann tatsächlich auch ausgeben und damit die Binnenkonjunktur stützen, sind deutlich größer als bei einer Erhöhung des Freibetrags.
Die Erhöhung des Kindergeldes würde allerdings die Staatskasse um weitere sechs bis sieben Mrd. Euro belasten - viel Geld, das beim Ausbau des Bildungssystems wohl sinnvoller eingesetzt wäre. "Investitionen in das Bildungssystem sind wachstumsförderlich, wenn auch erst langfristig", stellt der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wolfgang Franz, fest.
Und Finanzexperte Fuest gießt weiteres Wasser in den Wein der künftigen Koalitionäre: "Steuerliche Entlastungen für Familien klingen gut, die Familien müssen sie aber letztlich selbst bezahlen", sagt er. Denn die Staatsschulen, mit denen sie heute finanziert werden, müssen die Kinder der heute geförderten Familien später über höhere Steuern wieder abtragen. dri












