Bargeld-Symposium „Die Deutschen lieben das Bargeld“

Bundesbank-Chef Jens Weidmann weist Vorschläge nach Abschaffung des Bargelds zurück. Auch hinsichtlich einer Obergrenze für Barzahlungen gibt es Kritik. Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sieht rechtliche Hürden.

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Jens Weidmann ist Bargeld-Fan. Quelle: Reuters

Frankfurt In kaum einem anderen Land zahlen die Menschen so gerne mit Bargeld wie in Deutschland. „Die Deutschen lieben das Bargeld“, fasst Bundesbank-Chef Jens Weidmann diesen Hang zusammen.

Mit deutlichen Worten hat er sich gegen Überlegungen ausgesprochen, Bargeld abzuschaffen.  „Solche Vorschläge wären (...) die falsche, völlig unverhältnismäßige Antwort auf die geldpolitischen Herausforderungen an der Nullzinsgrenze“, sagte Weidmann am Montag auf einer Tagung der Notenbank in Frankfurt. Er halte „die Abschaffung des Bargelds für kein sinnvolles Instrument, um die Geldpolitik zu beflügeln“.

Manche Ökonomen wie Kenneth Rogoff, Willem Buiter oder Larry Summers hatten sich für einen solchen Schritt ausgesprochen. Sie argumentieren, dass dies den Spielraum der Geldpolitik erhöhen würde. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins im Euroraum bereits auf null Prozent gesenkt. Solange es Bargeld gibt, sind weitere Zinssenkungen jedoch kaum wirksam, weil Sparer in Cash ausweichen können, argumentieren Ökonomen.

Im Mai hatte die Europäische Zentralbank außerdem das Aus für den 500-Euro-Schein beschlossen. Kritiker sehen es als ersten Schritt zur Abschaffung des Bargelds. Die EZB hat dies zurückgewiesen. Ihr Direktoriumsmitglied Yves Mersch sagte kurz nach der Entscheidung des EZB-Rates: „Wer glaubt, dass die Euro-Zone sich vom Bargeld verabschiedet, der irrt.“


Ex-Verfassungsrichter hat Bedenken bei Obergrenze

Die Kritiker sind sind dennoch beunruhigt – nicht zuletzt deshalb, weil sie auch bei anderen Vorhaben fürchten, dass diese letztlich auf die Abschaffung des Bargelds zielen. So plädieren zum Beispiel führende Finanzpolitiker von Union und SPD auch für eine Obergrenze für Barzahlungen.

Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung erwogene Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld. „Es geht um nicht unwesentliche Beschränkungen mehrerer Grundrechte“, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts auf der Bundesbanktagung.

Das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Eigentum und dessen freie Nutzung würde ebenso beschnitten wie die Vertragsfreiheit, weil Bürgern vorgeschrieben würde, Zahlungen ab einer bestimmten Höhe elektronisch abzuwickeln. Auch in Bezug auf das Europarecht habe er „erhebliche Bedenken“, sagte Papier, denn der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr würde beschränkt.

„Auf jeden Fall gilt, dass der Gesetzgeber für seine Grundrechtseinschränkungen legitime Gründe des Gemeinwohls anführen muss“, betonte Papier. Befürworter versprechen sich von Obergrenzen für Zahlungen mit Schein und Münze eine Eindämmung von Terrorfinanzierung, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Deutschland hatte eine 5000-Euro-Grenze ins Spiel gebracht. In vielen europäischen Ländern gibt es solche Beschränkungen bereits.

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