Der Mindestlohn hat nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern in Deutschland nicht zu befürchteten größeren Entlassungen geführt. Vielmehr hätten betroffene Firmen darauf mit Preiserhöhungen reagiert, geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Aber auch dazu hätten sich lediglich 18 Prozent der vom Mindestlohn tangierten Betriebe entschlossen.
Auch seien Chefs dazu übergegangen, die Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten zu verkürzen und bestimmte Arbeiten in geringerer Zeit erledigen zu lassen, berichtet die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit. Um die Mehrkosten wegen des Mindestlohns abzufedern, hätten sich aber auch dafür nur 18 Prozent der betroffenen Unternehmen entschieden.
Seit Anfang 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Zuvor hatte nach einer älteren IAB-Studie etwa jeder zehnte deutsche Betrieb mindestens einem Beschäftigten weniger gezahlt. Dies war vor allem in der Gastronomie, dem Einzelhandel sowie in der Land- und Forstwirtschaft der Fall. Das Münchner Ifo-Institut sah damals wegen des höheren Mindestlohns mehrere hunderttausend Stellen gefährdet.
Fakten zum Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2015 soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro vor Dumpinglöhnen schützen. Er war ein zentrales SPD-Wahlkampfversprechen.
Der Mindestlohn gilt nicht für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Azubis sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Pflicht- und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind ausgenommen.
Bis Ende 2016 dürfen Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen befristet vom Mindestlohn nach unten abweichen. Zeitungszusteller erhalten die 8,50 Euro erst von 2017 an: 2015 sind es 75 Prozent davon. Im Jahr darauf sollen es 85 Prozent sein.
Die Wirtschaft warnt vor Bürokratiekosten und Jobverlust. Gewerkschaften erwarten eine Konjunkturstütze durch steigenden Konsum. Bei rund 3,7 Millionen Beschäftigten sollen die Löhne steigen.
Der Mindestlohn wird weiterentwickelt: Alle zwei Jahre soll er an die Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die dafür zuständige Mindestlohn-Kommission will Erhöhungen im Konsens zwischen Arbeitgebern und -nehmern vorschlagen.
Nun befragte das Nürnberger Institut rund 16.000 Betriebe. Von ihnen gaben rund 20 Prozent an, direkt oder indirekt vom Mindestlohn betroffen zu ein. Die Studie ist nach Angaben des IAB repräsentativ für Unternehmen in Deutschland.
Die Forscher haben sich vor allem die Antworten betroffener Betriebe angeschaut. 10,4 Prozent von ihnen gaben demnach an, bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zurückhaltender gewesen zu sein als vor der Einführung des Mindestlohns; manche Stellen blieben unbesetzt. Das IAB schätzt, dass deswegen etwa 60.000 Stellen nicht geschaffen wurden, die es ohne die Mindestlohnregelung heute gäbe. Dies zeige, dass der „negative Beschäftigungseffekt“ wegen des Mindestlohns verhältnismäßig gering sei, urteilen die Wissenschaftler.
Zum Mittel der Entlassung haben laut Studie noch weniger betroffene Betriebe gegriffen - nämlich 4,7 Prozent. Weitere 2,4 Prozent hatten zum Befragungszeitpunkt beabsichtigt, sich von Mitarbeitern zu trennen. Zwar sei schon kurz nach dem Start der Mindestlohnregelung die Zahl der Mini-Jobs um rund 90.000 gesunken; rund die Hälfte der Stellen sei aber in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt worden. 10 Prozent der früheren Minijobber meldeten sich arbeitslos. Das Schicksal der übrigen 40 Prozent sei unklar.