Nach dem Krieg leitete Tinbergen das staatliche Zentrale Planbüro und beriet über Jahre die niederländischen Sozialdemokraten. In den Siebzigerjahren untersuchte er die Einkommensverteilung in den Industriestaaten. In seinem ökonometrischen Modell zur Erklärung von Einkommensunterschieden geht er davon aus, dass Arbeitnehmer unterschiedliche Produktionsfähigkeiten haben und Arbeitsplätze unterschiedliche Anforderungen stellen.
Zu den Produktionsfähigkeiten zählt er Ausbildungen wie etwa ein Jurastudium, Fremdsprachenkenntnisse, aber auch Verantwortungsbewusstsein und Intelligenz. Ein Marktgleichgewicht, bei dem Angebot und Nachfrage zueinander passen, geht nach dem Modell zwingend mit Einkommensdifferenzen einher. Tinbergen fordert gleiche Wohlfahrt für alle – was wohlgemerkt nicht gleiche Einkommen für alle bedeutet. Er geht davon aus, dass auch schlecht bezahlte Arbeiten persönliche Befriedigung geben können und deshalb die Wohlfahrt eines schlecht entlohnten Künstlers nicht unbedingt niedriger sein muss als die eines hoch bezahlten Managers.
Managergehälter begrenzen
Diese These provozierte ebenso Kritik wie seine eigenwillige Vorgabe zu Managergehältern: Der Ökonom sprach sich für ein Limit aus, wonach ein Spitzenmanager nicht mehr als fünf Mal so viel wie der am schlechtesten bezahlte Mitarbeiter des Unternehmens verdienen sollte. Vor allem angelsächsische Ökonomen konnten damit nichts anfangen. David Marsden von der London School of Economics zeigte in einer groß angelegten europäischen Studie, dass Unternehmen mit größeren Einkommensspreizungen besser abschnitten als eher „egalitäre“ Firmen. Doch es gebe einen Punkt, ab dem Einkommensunterschiede die Unternehmen hemmen.
Die Debatte, wo dieser genau liegt, ist längst nicht abgeschlossen. Tinbergen bleibt das Verdienst, sich als erster Top-Ökonom überhaupt Gedanken über Managergehälter gemacht zu haben.














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Alle Kommentare lesen03.10.2009, 11:25 UhrAnonymer Benutzer: Olaf Henkel
Normalerweise ist es ja so, dass ein Unternehmen eine Person sucht, die eine gewisse Leistung erbringen soll. Für diese Leistung wird sie dann bezahlt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Warum soll er boni bekommen? Wenn er besser ist, dann soll er doch selbst ein Unternehmen gründen und dann kann bekommt er genau soviel wie seine Arbeit wert ist. Jedoch wissen die meisten, dass sie doch nicht so toll sind wie sie ständig behaupten. Das Risiko ist ihnen zu groß. Deshalb geht man am besten in ein Aktienunternehmen, denn dort kann man am besten abkassieren, da man dort die Mehrheitseigentümer (vertreten wiederum durch Manager) sehr leicht korrumpieren kann.
Da, wo es keine boni gibt, läuft alles korrekter ab!!!!
02.10.2009, 18:35 UhrAnonymer Benutzer: Hägar Schmidt
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) die astronomischen Managergehälter sind betriebswirtschaftlich gerechtfertigt. Dann sollten sie ja auf jeden Fall erhalten bleiben.
b) sie sind unternehmensschädigend. Wenn es so ist, dann sollten wir schauen, warum ein Unternehmen, das ja zumindest prinzipiell gewinnorientiert agiert, diese Gehaltsorgie nicht unterbindet.
Vermutlich ist b) richtig. Die Kontrollmechanismen versagen, wenn die Verbindung von Ursache und Wirkung unterbrochen wird. Heißt im Klartext: es ist egal, wie es dem Unternehmen geht, die Chefs verdienen immer noch Millionen. in solchen Fällen sind die Kontrollgremien in der Regel schlicht korrupt.
Nun stellt sich die Frage: wieso gibt es so viele Unternehmen, in den der Fall b) zutrifft, und sie überleben trotzdem? Das kann nur daran liegen, dass sie im Grunde gar nicht wirtschaftlich arbeiten müssen, denn sie geniesen leistungsneutrale Staatssubventionen.
Nun stellt sich die Frage: wieso subventioniert der Staat korrupte Konzerne?
Es gibt im Management-Handbuch diese schöne Methode "Five Whys". Warum nicht einmal hier anwenden? Weil es vielleicht - möglicherweise - zu einem Umsturz im Staate Dänemark käme?
02.10.2009, 18:33 UhrAnonymer Benutzer: Manfred
Er hätte in den Ostblock fahren sollen.
Dort hätte er erfahren, welchen volkswirtschaftlichen Wohlstand Vorschriften bei der Entlohnung und begrenzung der Vertragfreiheit hervorbringen.
Nicht viel.