Sepa-Umstellung EU gewährt mehr Zeit, der Bund will aber nicht

Brüssel will Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Zahlungssysteme auf das europäische Sepa-Format umzustellen. Das stößt in Berlin sowie bei Bundesbank und Kreditinstituten auf Kritik. Sie mahnen eine rasche Umstellung an.

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Die Übergangsfrist für das neue Zahlungssystem Sepa wurde um sechs Monate verlängert. Doch der Bund und die Notenbank meinen, eine Verlängerung sei in Deutschland unnötig. Quelle: dpa

Berlin Bundesregierung, Bundesbank und deutsche Kreditinstitute drängen die Wirtschaft trotz Fristverlängerung weiter auf eine rasche Umstellung ihrer Banküberweisungen auf das Sepa-Format. Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen sollten die Umstellung auf das neue einheitliche Zahlungssystem in Europa (Sepa) zeitnah abschließen, erklärten Bundesbank und Bundesregierung am Mittwoch in Berlin nach einem Treffen des „Sepa-Rates. Ziel müsse es sein, möglichst alle Zahlungen bis zum 1. Februar 2014 auf die Sepa-Formate umzustellen, heißt es.

Zuvor hatten die Brüsseler Botschafter der 28 EU-Staaten eine Vereinbarung mit dem Europaparlament gebilligt, wonach die Übergangsfrist für das neue Zahlungssystem Sepa um sechs Monate verlängert werden soll. Geldtransfers von Unternehmen und Vereinen im bisherigen Format sind damit noch bis 1. August möglich. Berlin und Notenbank hatten dies bereits kritisiert und darauf verwiesen, dass eine Verlängerung in Deutschland unnötig sei.

Die EU-Kommission hatte die Fristverlängerung vorgeschlagen, um ein Zahlungschaos in Europa zu vermeiden. Das Europaparlament und der EU-Ministerrat müssen die Vereinbarung im Februar offiziell billigen. Für Verbraucher ändert sich durch den Vorschlag der EU-Kommission nichts. Sie können wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 nutzen.

Sepa steht für „Single Euro Payments Area“ - einen einheitlichen Zahlungsraum in Euro. Der Deutsche Sepa-Rat bringt den Angaben zufolge Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer zusammen. Den Vorsitz haben Bundesbank und Bundesfinanzministerium. Das Gremium habe darauf hingewiesen, dass der Verordnungsvorschlag das Enddatum 1. Februar 2014 für die Sepa-Verordnung nicht aufhebe.

Auch bleibe es dabei, dass bei Sepa-Zahlungen in Deutschland ab dem 1. Februar 2014 der BIC (Business Identifier Code) nicht mehr angegeben werden müsse. Diese Zahlungen könnten dann allein mit der IBAN (International Bank Account Number) erfolgen, hieß es.

Die deutsche Kreditwirtschaft werde Voraussetzungen schaffen, dass Banken und Sparkassen notfalls noch solche Zahlungen abwickeln können, die von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen nach dem 1. Februar 2014 im Altformat eingereicht werden, hieß es. In diesen Fällen erfolge die Zahlungsabwicklung auf Grundlage aller bis zum 31. Januar 2014 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen.

Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen blieben wirksam, wird in der Mitteilung betont. Ob Kundeneinreichungen im Altverfahren angenommen werden, entscheide die jeweilige Bank. Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag werde aber zum 1. Februar 2014 eingestellt, heißt es weiter.

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