Kommentare zu: ...das Ehegattensplitting veraltet und ungerecht ist?

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1 Kommentar
  • 12.08.2012, 11:35 UhrTunt

    "Vorteile der gemeinsamen Haushaltsführung, die im Beispiel den Lebensstandard der Ehepartner höher werden lassen als den des Alleinstehenden, kann man mit einem Zuschlag auf das Splitting-Einkommen berücksichtigen."

    Das ist steuerperfektionistischer Unfug, denn dann müsste man für alle Wohngemeinschaften eine Haushaltsersparnis berücksichtigen. Sonst diskriminiert man Ehepaare gegenüber anderen Haushaltstypen.

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