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Stimmt es, dass ...: Ist die Pendlerpauschale sozial ungerecht?

von Norbert Häring Quelle: Handelsblatt Online

Sozial ungerecht und außerdem teuer für den Staat: Wie sinnvoll ist die Kilometerpauschale für Arbeitsnehmer wirklich?

Um die Pendlerpauschale gibt es immer weiter Diskussionen. Quelle: dpa
Um die Pendlerpauschale gibt es immer weiter Diskussionen. Quelle: dpa

Wenn der Benzinpreis steigt, entbrennt regelmäßig eine Debatte über die Höhe der Kilometerpauschale. Die Abzugsfähigkeit der Wegkosten soll dafür sorgen, dass man keine Steuern auf Einkommen zahlt, über das man gar nicht verfügen kann. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Anpassung der Pendlerpauschale an steigende Energiekosten selbstverständlich sein.

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Allerdings hat die Pauschale ein grundlegendes Problem, weshalb sich so trefflich über ihren Sinn streiten lässt: Die Pendelkosten sind nämlich nur ein Teil der geografischen Aufwendungen für Arbeitnehmer. Der andere, steuerlich nicht abzugsfähige Teil ist das, was Ökonomen „Lagerente“ nennen.

Das Prinzip: In wirtschaftlich dynamischen Ballungsräumen ist die Lagerente höher, die man an Vermieter oder Grundstücksverkäufer zahlen muss. Einerseits sind Immobilienpreise und Mieten dort üppiger als auf dem Land, andererseits spart man als Stadtbewohner Zeit und Transportkosten, weil der Weg zur Arbeit kürzer ist.

Wer hingegen dorthin zieht, wo die Mieten und Preise niedriger sind, tauscht die steuerlich nicht abzugsfähige Lagerente gegen die abzugsfähigen Pendelkosten zum entfernten Arbeitsplatz. Der Wohnort im Grünen lohnt sich für jene, die viele Quadratmeter Wohnfläche für sich beanspruchen. Denn je größer das eigene Zuhause, desto höher ist die Ersparnis an Lagerente.

Verlockend ist diese Rechnung vor allem für Paare mit Kindern und Beschäftigte mit hohem Einkommen. Auch für diejenigen ist das Modell günstig, die ihre hohen Steuersätze durch die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten mindern können.

Heißt im Klartext: Die Pendlerpauschale bietet wohlhabenden Familien einen finanziellen Anreiz, die Stadt zu verlassen und ins entferntere Umland zu ziehen. Auf der anderen Seite kostet das den Finanzminister Einnahmen.

Der vom Verfassungsgericht 2008 als „willkürliche Unterscheidung“ verworfene Versuch der Bundesregierung, die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer zu gewähren, wäre also mit der Landrenten-Problematik gut begründbar gewesen. Denn diese spielt vor allem bis zwanzig Kilometer eine Rolle.

Allerdings hatte die Bundesregierung damals keinen ernsthaften Versuch unternommen, den Verfassungsrichtern diese Theorie tatsächlich nahezubringen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 16.04.2012, 19:38 UhrSteuerzahler

    die Pendlerpauschale führt zu einer Zersiedelung der Landschaft, höhere Grundstückpreise in Dörfern, die es den Einheimischen schwerer und teurer macht Wohnraum zu mieten oder zu erwerben und ein höheren Energieverbrauch für die anreise zur Arbeitstelle.
    Sie ist somit sozial. und umweltpolitisch eine unerwünschte Förderung.

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