Auch beim zweiten großen Thema der Tarifrunde, der kommunalen Zusatzversorgung, gehen die Gewerkschaften als Sieger vom Platz. Pauschale Leistungskürzungen bei der Betriebsrente, die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes immerhin 25 bis 30 Prozent ihrer späteren Rentenansprüche ausmacht, sind vom Tisch. Die Arbeitgeber halten aber Zusagen auf dem bisherigen Niveau angesichts der Niedrigzinsphase schlicht für nicht finanzierbar. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leistungsempfänger rapide steigen wird. Fast jeder dritte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist älter als 55.
Doch statt Leistungskürzungen durchzusetzen, wird es nun für einen Zeitraum von zehn Jahren Zusatzbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur betrieblichen Altersvorsorge geben. Diese hängen allerdings, wie von den Gewerkschaften angemahnt, von der Finanzsituation der jeweiligen regionalen Zusatzversorgungskasse ab. Entstehen Überschüsse, wie zuletzt etwa bei der bayerischen Kasse, werden die Zusatzbeiträge gesenkt. Die Arbeitgeber hatten sich lange gegen eine Lösung, die auf die Finanzkraft der jeweiligen Kasse Bezug nimmt, gesträubt.
Die Einigung auf die neue Entgeltordnung haben sich Bsirske und seine Kollegen für Abstriche beim Weihnachtsgeld abkaufen lassen. Seit 2005 der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingeführt wurde, ringen kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften darum, wie Sparkassenangestellte, Altenpflegerinnen oder Schulhausmeister in den Entgelttabellen eingruppiert werden. Dass jetzt rund ein Viertel aller Tätigkeiten im kommunalen Dienst besser gestellt und damit auch besser bezahlt werden, kostet natürlich Geld. Statt aber Abstriche bei den Lohnprozenten zu machen, haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, das Weihnachtsgeld um vier Prozent zu kürzen und dieses Niveau drei Jahre lang einzufrieren. Ein verkraftbares Zugeständnis dafür, dass es durch die höhere Eingruppierung dauerhaft mehr Geld für die Beschäftigten gibt.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften bei der Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende. Um den unter Nachwuchsmangel leidenden öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, hatten sie hier eine monatlich Anhebung um 100 Euro gefordert. Stattdessen gibt es jetzt nur ein Plus von insgesamt 65 Euro in zwei Stufen. Auch mit der Forderung, sachgrundlose Befristungen aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen, bissen die Gewerkschaften bei den Arbeitgebern auf Granit.
Spannend wird nun, wie es nach dem Abschluss im öffentlichen Dienst in der Tarifrunde für die 3,8 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie weiter geht. Zum einen sendet die Einigung das klare Signal, dass sich ein frühzeitiger massiver Streikeinsatz durchaus lohnen kann. Die IG Metall weiß das und hat schon am ersten Tag nach dem Ende der Friedenspflicht mehr als 110.000 Warnstreikende für ihre Fünf-Prozent-Forderung mobilisiert.
Auf der anderen Seite zeigt der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst aber auch, wie sich eine für alle Seiten gesichtswahrende Lösung erreichen lässt. Die Kunst besteht darin, einen hohen Abschluss durchzusetzen, den die Gewerkschaft ihren Mitgliedern als Erfolg verkaufen kann. Und der für die Arbeitgeber durch die lange Laufzeit trotzdem verkraftbar ist und ihnen zudem Planungssicherheit gewährt. Bleibt zu hoffen, dass sich die Metaller am Ende zu einer ähnlichen Lösung durchringen.