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RAF-Terror: Innenministerium gibt Buback-Akten nicht frei

Quelle: Handelsblatt Online

Das Bundesinnenministerium bleibt dabei: Die gesperrten Verfassungsschutz-Akten zum Fall des 1977 von der RAF ermordeten früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback sollen nicht freigegeben werden. Das hatte der Sohn des Mordopfers gefordert.

Michael Buback will Klarheit in der Frage, wer für den gewaltsamen Tod seines Vaters verantwortlich ist. Quelle: dpa Quelle: handelsblatt.com
Michael Buback will Klarheit in der Frage, wer für den gewaltsamen Tod seines Vaters verantwortlich ist. Quelle: dpa Quelle: handelsblatt.com

HB HAMBURG. Dessen Sohn Michael hatte in der "Bild"-Zeitung verlangt, die Sperrung zumindest gegenüber den Strafverfolgungsbehörden aufzuheben: "Ich fordere Bundesinnenminister Schäuble auf, die Verfassungsschutz-Akten endlich vollständig an die Bundesanwaltschaft herauszugeben." Nach neueren Erkenntnissen hält Michael Buback die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker höchstwahrscheinlich für die Todesschützin ihres Vaters.

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Das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass im Januar 2008 nach Prüfung und Abwägung aller Interessen entschieden worden sei, eine Sperrerklärung gemäß Paragraf 96 der Strafprozessordnung abzugeben, um der Forderung der Bundesanwaltschaft auf Herausgabe der beim Bundesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Informationen in gerichtsverwertbarer Form zu begegnen. Nach Paragraf 96 kann die Auslieferung von Akten bei Behörden unterbunden werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass die Veröffentlichung "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Unabhängig von der Sperrung arbeiteten das Innenministerium und der Bundesverfassungsschutz aber konstruktiv mit der Bundesanwaltschaft zusammen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erklärte, dass sie zunächst keine Einsicht beantrage. Beim derzeitigen Stand der Ermittlungen gebe es hierzu keinen Anlass, sagte ein Sprecher.

Am vergangenen Freitag war bekanntgeworden, dass die Polizei bei der früheren RAF-Terroristin Becker mehrere Computer sichergestellt hatte. Aus abgehörten Gesprächen können sich Anhaltspunkte darauf ergeben haben, dass auf den Computern Hinweise auf eine mögliche Beteiligung Beckers am Buback-Mord gespeichert sind. Becker hatte 1981 beim Verfassungsschutz über die RAF ausgesagt, war aber im Fall Buback nicht verurteilt worden. Zudem war bekanntgeworden, dass DNA- Spuren Beckers an damaligen Bekennerschreiben zum Fall Buback festgestellt worden sind.

Im Rahmen von erneuten Ermittlungen gegen den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski im Fall Buback hatte die Bundesanwaltschaft im Oktober 2007 Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes beantragt, hieß es von der Behörde. Darauf hatte das Bundesinnenministerium mit dem Sperrvermerk geantwortet.

Das Verfahren gegen Becker im Buback-Mordfall war im März 1980 ohne eine Anklage eingestellt worden. Die damals wegen anderer Taten einsitzende Frau wurde 1989 begnadigt und lebt heute in Berlin. Sie war immer wieder verdächtigt worden, an dem Mord des Generalbundesanwalts beteiligt gewesen zu sein.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 24.08.2009, 15:21 Uhrtonycat

    Ganz einfach: Fr. becker war wahrscheinlich die Schützin, aber die Auftraggeber sitzen viel weiter oben, deswegen will unser oberster Überwachungslobbyist (Herr Schäuble) natürlich alles bedeckt halten. Andere baustelle: hoffentlich kommt mal ein bißchen was raus aus dem Fall Schreiber: es wird Zeit, daß die Politker Politik fürs Volk machen und nicht für die eigene Tasche oder die ihrer Lobbisten mit den großen Geldbeuteln...

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