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Raser: NRW-Verkehrsminister muss Führerschein abgeben

Quelle: Handelsblatt Online

Ausgerechnet ein Verkehrsminister ist beim Rasen erwischt worden: Der nordrhein-westfälische Minister Oliver Wittke (CDU) wurde im November vergangenen Jahres mit 109 Stundenkilometern geblitzt - in einer geschlossenen Ortschaft.

Der NRW-Verkehrsminister war wegen eines privaten Termins "in Eile". Quelle: dpa
Der NRW-Verkehrsminister war wegen eines privaten Termins "in Eile". Quelle: dpa

HB DÜSSELDORF. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Donnerstag in Düsseldorf einen entsprechenden Pressebericht. Wittke habe für zwei Monate seinen Führerschein abgegeben und bekomme ihn in der nächsten Woche wieder. Zudem musste er ein Bußgeld bezahlen.

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Die Sprecherin betonte, der Minister wolle künftig "vorsichtiger und sicherer" fahren. Der Vorfall ereignete sich nach ihren Worten kurz hinter einem Ortseingangsschild.

Die Opposition kritisierte Wittkes Verstoß scharf. Dieser habe "als Vorbild für korrektes Verhalten im Straßenverkehr vollständig versagt", sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Wißen. "Wer mit 109 Stundenkilometern innerhalb einer Ortschaft geblitzt wird, wo 50 Stundenkilometer erlaubt sind, ist ein Verkehrsrowdy und kein Vorbild." Wißen forderte Wittke auf, sich einer Nachschulung bei einer Fahrschule zu unterziehen. "Erst dann wird sich die SPD mit dem Verkehrsminister über Verkehrssicherheit im Straßenverkehr unterhalten." Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Horst Becker, forderte Wittke auf, "einen Blick in seine eigene Broschüre zur Verkehrssicherheit zu werfen".

Die Zeitung "Westfalenpost" zitiert den Verkehrsminister mit einem Eingeständnis. Auf der Fahrt zu einem privaten Termin sei er in Eile gewesen und habe nicht bemerkt, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befunden habe.

6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 06.02.2009, 21:49 UhrAnonymer Benutzer: Zweifler

    Ob das wohl keine Ente zum rheinischen Karneval ist. bestimmt hat der Minister noch ein Abgeordnetenmandat und genießt immunität.

  • 06.02.2009, 18:53 UhrAnonymer Benutzer: Driver

    Die eigenen Regeln gelten nur für den entmündigten bürger, der bei kleinsten und lächerlichsten Verstößen unbarmherzig und über die Gebühr unverhältnismäßig abkassiert wird! Wer so unbekümmert wie der Herr Minister heizt, hat sicherlich keine Probleme, den bußgeldkatalog zu überdenken und sich meiner Meinung anzuschließen: ein paar Kilometer zu schnell sind ein Kavaliersdelikt, das im Verhältnis zu anderem mit einem Zehner abgegolten sein müßte. bußgeld im Straßenverkehr darf keinen Kapitalschaden nach sich ziehen, solang nichts passiert ist. Krassere Fälle kann man höher ahnden...

  • 06.02.2009, 17:14 UhrAnonymer Benutzer: Sozizorro

    "er merkte nicht in einer geschlossenen ortschaft zu sein" ist doch klar - wie soll er bei der Geschwindigkeit auchnoch schilder lesen....

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