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Schelsky-Prozess: Mildere Strafe für Ex-AUB-Chef in Sicht

Quelle: Handelsblatt Online

Jahrelang hatte er von Siemens Millionen zum Aufbau einer Gegenorganisation zur IG Metall bezogen - dafür sollte er hinter Gitter. Jetzt hat der Bundesgerichtshof Ex-AUB-Chef Wilhelm Schelsky zumindest vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

Der frühere Bundesvorsitzende der Arbeitnehmervertretung AUB, Wilhelm Schelsky. Quelle: dpa
Der frühere Bundesvorsitzende der Arbeitnehmervertretung AUB, Wilhelm Schelsky. Quelle: dpa

HB KARLSRUHE/NÜRNBERG. Der Fall des früheren Chefs der umstrittenen Arbeitnehmerorganisation AUB, Wilhelm Schelsky, muss zumindest in Teilen neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden und damit dem Revisionsantrag Schelskys in Teilen stattgegeben. Allerdings müsse nicht der gesamte Fall neu aufgerollt, sondern lediglich das Strafmaß korrigiert werden. "Im übrigen ist das Urteil rechtskräftig", betonte der 1. Strafsenat laut Mitteilung.

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Das Bundesgerichtshof sprach den Ex-AUB-Chef von dem bis zuletzt umstrittenen Vorwurf der Untreue frei. Schelskys Anwalt hatte immer wieder betont, die fehlenden Finanzkontrollen des Siemensvorstands bei der Vergütung von Beratern sei nicht Schelsky anzulasten. Dieser Einschätzung schloss sich in seiner Urteilsbegründung im Prinzip nun auch der Bundesgerichtshof an. An Schelskys Verurteilung wegen Betrugs und Steuerhinterziehung im November 2008 sei hingegen nicht zu rütteln, betonte der 1. Strafsenat.

Schelsky war damals nach einem mehrwöchigen aufsehenerregenden Prozess zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Neben der rein rechtlichen Dimension hatte der Fall vor allem wegen seiner gewerkschaftspolitischen Dimension bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte es seinerzeit als erwiesen angesehen, dass Schelsky im Siemens-Auftrag mit verdeckten Millionenzahlungen mit der AUB eine Gegengewerkschaft zur IG Metall aufgebaut hat. Allein zwischen 2001 bis 2006 seien 30,6 Mio. an Schelskys Firma geflossen; drei Mio. Euro davon hatte er privat abgezweigt und mit einem Teil des Geldes Sportvereine etwa im oberfränkischen Forchheim unterstützt. Siemens hatte er über die Zweckentfremdung der für die AUB vorgesehenen Mittel im Unklaren gelassen.

Den Betrugsvorwurf hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth seinerzeit damit begründet, Schelsky habe der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) mit Hilfe der Siemens-Gelder "rechtswidrig Vorteile zur Beeinflussung von Betriebsratswahlen" gewährt. Der Steuerhinterziehung hat sich Schelsky nach Ansicht des Gerichts dadurch schuldig gemacht, dass er die Gelder an die AUB in verbotener Weise von der Steuer abgesetzt hatte. Weil bereits die Zahlungen an die AUB illegal waren, sei es auch strafbar, mit solchen Geldtransfers seine Steuerschuld zu verringern.

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