Verfassungsschutz SPD und Grüne wollen Überwachung der Linkspartei stoppen

SPD und Grüne wollen Abgeordnete der Linkspartei nicht länger staatlich überwachen lassen - und fordern ein neues Gesetz für den Verfassungsschutz. Gemeinsam stellen sich die Parteien damit gegen das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgericht, das eine Überwachung für rechtens erklärt hatte. Die Linkspartei will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Linkspolitiker Bodo Ramelow will nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz klagen. Quelle: dpa

HB BERLIN/ERFURT. SPD und Grüne lehnen die Beobachtung der Linkspartei durch den Bundesverfassungsschutz und ihre richterliche Billigung entschieden ab. "Dieses Urteil ist ein weitreichender Eingriff in die politische Willensbildung von Parteien", erklärte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am Donnerstag in Berlin. Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Verfassungsschützer müssten überarbeitet werden, um eine ausufernde Überwachung zu vermeiden. "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linkspartei einstellen", forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die Beobachtung des Fraktionschefs der Linkspartei im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, durch den Bundesverfassungsschutz gebilligt. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Linkspartei, urteilten die Richter.

Nach der gerichtlichen Niederlage in Leipzig will sich die Linkspartei mit allen Mitteln gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. "Jetzt müssen wir von meinem Einzelfall absehen und auf eine Normenkontrollklage übergehen", sagte der Thüringer Fraktionschef der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass die Beobachtung Ramelows rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein Vorgehen damit, dass der Politiker ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.

Ramelow bezeichnete das Urteil als "starken Schlag in die Magengrube". Er sei als Realpolitiker abgestraft worden, weil es den Verdacht gebe, dass in seiner Partei Ostalgie herrsche. "Solche Strömungen muss eine Demokratie doch aushalten", meinte er.

Die Linke-Bundestagsfraktion hat sich in Karlsruhe gegen die Überwachung ihrer 53 Mitglieder durch den Verfassungsschutz in der Legislaturperiode von 2005 bis 2009 zur Wehr gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren mit dem Hinweis auf die Verwaltungsgerichtsentscheidung gegen Ramelow ruhen lassen.

"Jetzt müssen sie sich mit dem Fall beschäftigen." Wenn er dort ebenfalls scheitere, werde er weiter zum Europäischen Gerichtshof ziehen, kündigte Ramelow an.

Im Sender RBB kritisierte Ramelow, mit dem Leipziger Urteil sei es zulässig, dass über alle 80 000 Mitglieder der Linkspartei Registerauszüge angelegt werden könnten. Dies sei "ein skandalöses Verfahren" und "ein Rückfall in den Kalten Krieg".

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall Ramelows geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Auch alle anderen Linken-Spitzenpolitiker könnten beobachtet werden. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen in der Partei (Az.: BVerwG sechs C 22.09).

Ohne konkrete Hinweise auf Gewaltdelikte oder die Unterstützung terroristischer Organisationen sei eine Beobachtung nicht zu rechtfertigen, sagte Beck. "Eine abwegige Programmatik rechtfertigt keine Beobachtung." Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) erklärte: "Das ist ein absurdes Urteil." Die Linkspartei sei eine politische Realität und eine verfassungskonforme, demokratische Partei, sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung".

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach nannte das Urteil in der Zeitung hingegen überzeugend. "Teile der Partei halten nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses. "Das gibt dem Verfassungsschutz Anlass zur Beobachtung."

Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) begrüßte das Urteil. "Die Linke ist ein Sammelbecken für SED-Täter unterschiedlichster Couleur", erklärte der Vize-Bundesvorsitzende, Hugo Diederich.

Der Vize-Fraktionschef der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, zeigte sich im rbb-Inforadio überrascht von dem Urteil: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm parteipolitischer Interessen machen kann." Linken-Chef Klaus Ernst lehnte in der "Leipziger Volkszeitung ab, linksextreme Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte dagegen im Sender MDR INFO, für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es nicht entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde. Es gehe ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe.

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