Bonn Die Post hat den seit knapp vier Wochen laufenden bundesweiten Streik in einer Verhandlung vor dem Bonner Arbeitsgericht als grundsätzlich rechtswidrig kritisiert. Ziel der Gewerkschaft Verdi sei – neben Gehalts- und Arbeitszeitfragen – erklärtermaßen auch die Zurückführung der geringer bezahlten Paketgesellschaften in den Post-Haustarif, sagte ein Post-Anwalt am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Bonn. Die Gründung dieser Gesellschaften sei aber Ausdruck unternehmerischer Freiheit und könne mit den Streiks aus rechtlichen Gründen gar nicht angegriffen werden.
Verdi wies die Darstellung zurück. Streikziel seien – wie es das offizielle Angebot an die Arbeitgeber ausweise – eine Lohnerhöhung und die Arbeitszeitverkürzung auf 36 Stunden, sagte die Verdi-Vertreterin.
Das Bonner Arbeitsgericht beriet erneut über den Einsatz von Beamten im Poststreik auf Arbeitsplätzen von streikenden Angestellten. Das Gericht hatte diese Einsätze Ende Mai für rechtmäßig erklärt, wenn sie freiwillig erfolgen. Nun legte Verdi aber in insgesamt 22 Fällen eidesstattliche Versicherungen dafür vor, dass Beamte mit ihrem Einsatz nicht einverstanden waren und schriftlich widersprochen haben.
Das Gericht schlug zu dieser Frage einen Vergleich vor: Die Post solle demnach bis Ende September generell darauf verzichten, Beamte gegen ihren Willen auf bestimmten Brief- und Paketausträgertätigkeiten einzusetzen.