Angesichts der für die kommenden Jahre erwarteten wachsenden Defizite bei der Rentenversicherung hat sich deren Präsident Axel Reimann dafür ausgesprochen, die bislang erst für 2019 erwartete Wiederanhebung des Rentenbeitrags um mindestens ein Jahr vorzuziehen. „Es geht mir um die finanzielle Mindestausstattung der Rentenversicherung. Die Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben für die Nachhaltigkeitsrücklage hat sich in der Vergangenheit als zu niedrig erwiesen“, begründet Reimann seinen Vorstoß im Gespräch mit dem Handelsblatt .
Er plädiert daher dafür, diese Grenze auf mindestens 0,4 Monatsausgaben zu erhöhen und so für eine auskömmliche Mindestausstattung der Rentenversicherung zu sorgen. „Dann wäre freilich der Rentenbeitrag nach unseren jetzigen Rechnungen schon 2018 anzuheben,“ fügte Reimann hinzu.
Kernpunkte der Riester-Förderung
Förderung der privaten Altersvorsorge durch jährliche Zulagen und Steuervorteile
Quelle: LBS
154 Euro pro Person
185 Euro je Kind, geboren vor 2008
300 Euro je Kind, geboren ab 2008
Sparer können ihre Einzahlungen als Sonderausgaben absetzen. Die Auszahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz. Dieser dürfte im Alter jedoch niedriger sein als während des Berufslebens.
Für die volle Förderung müssen Einzahlungen in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres vorgenommen.
Es werden maximal 2.100 Euro Einzahlungen gefördert.
Die geflossenen Zulagen reduzieren die erforderliche eigene Sparleistung.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.
Der Präsident der Rentenversicherung wies darauf hin, dass der Rentenversicherung nach einer langen Zeit guter Nachrichten auch wegen der aktuellen Rentenbeschlüsse magere Zeiten bevorstehen. „Nach der Senkung des Rentenbeitrags auf 18,7 Prozent im Januar und wegen der Kosten des Rentenpakets, aber auch wegen der demografischen Entwicklung greifen wir zur Finanzierung unserer laufenden Ausgaben auf unsere Rücklagen zurück. Nach unseren Schätzungen werden die Reserven 2019 die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben unterschreiten, so dass der Beitragssatz dann in jedem Fall wieder erhöht werden muss.“ Bis dahin werde die Rentenversicherung nur Defizite auswiesen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht derweil nach eigenen Worten „keinen Run auf die Rente mit 63". Bis Ende Dezember habe es 206.000 Anträge gegeben, sagte Nahles in der vergangenen Woche. Nach Schätzungen hätten aber bis zu 240.000 Menschen im Jahr 2014 einen Anspruch geltend machen können. „Es gehen also bei weitem nicht alle in die Rente nach 45 Arbeitsjahren, die das theoretisch tun könnten“, sagte Nahles. Die Arbeitsministerin sprach sich zudem für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge aus. „Gerade in kleineren und mittelgroßen Unternehmen muss diese Säule der Alterssicherung selbstverständlicher werden“, sagte Nahles. Ein Gesetz der großen Koalition erlaubt es langjährig Beschäftigten, bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden.