Sparkasse Ulm Streit um Hochzinsverträge geht weiter

Das Landgericht Ulm verdonnerte die örtliche Sparkasse dazu, dass sie hochverzinste Sparverträge nicht einfach kündigen kann. Dagegen wehrt sich die Sparkasse nun

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Hochzinsverträge dürfen weiterhin nicht einfach gekündigt werden. Quelle: dpa

Stuttgart Die Sparkasse Ulm wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil, nach dem sie hochverzinste Sparverträge nicht einfach kündigen kann. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Oberlandesgerichts am Freitag sagte, hat die Bank dort Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Ulm eingelegt.

Hintergrund ist die anhaltende Niedrigzinsphase, im Zuge derer sich die Sparkasse in ihrer Kreditvergabe gefährdet sieht. Sie hatte mit einem Wegfall ihrer Geschäftsgrundlage argumentiert und versucht, Sparer aus lukrativen, hochverzinsten älteren Verträgen zu locken - ansonsten drohte die Kündigung. Dagegen geklagt hatte unter anderem ein Anwalt, der mehrere Sparer vertritt.

Das Landgericht Ulm hatte den Sparern den Rücken gestärkt und verkündet, ein ordentliches Kündigungsrecht der sogenannten Scala-Verträge bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht. Die Sparkasse hat jetzt vier Wochen Zeit, ihre Berufung zu begründen.


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