Kindle Amazon löscht ungefragt verkaufte E-Books

Amazon hat ohne Erlaubnis oder Vorwarnung legal gekaufte Bücher von Kindles seiner Leser wieder gelöscht. Darunter ausgerechnet "1984" von George Orwell. Der Ärger ist gewaltig und lässt ahnen, dass es wirklich ein großer Unterschied sein wird, ob man in der digitalen E-Book-Zukunft etwas schwarz auf weiß besitzt, oder eben nicht.

Der E-Book-Reader "Kindle" von Amazon. Der Online-Buchhändler hat ungefragt bereits verkaufte digitale Bücher löschen lassen. "Digital Rights Management" (DRM) machte es möglich. Quelle: ap Bild vergrößern Der E-Book-Reader "Kindle" von Amazon. Der Online-Buchhändler hat ungefragt bereits verkaufte digitale Bücher löschen lassen. "Digital Rights Management" (DRM) machte es möglich. Quelle: ap handelsblatt.com

DÜSSELDORF. Die betroffenen Bücher wurden laut Amazon von einem Verlag eingestellt und verkauft, der dafür nicht die notwendigen Rechte besessen habe. Der Inhaber der Rechte habe darauf hingewiesen. Daraufhin wurden die Werke aus dem Shop genommen und bei der nächsten Synchronisation online von den Geräten gelöscht. Der Kaufpreis wurde auf die Konten zurück gebucht.

Amazon scheint aber bereits eingesehen zu haben, dass man sich einen Bärendienst damit erweisen hat, Copyright-Streitigkeiten auf dem Buchrücken der Kindle-Käufer auszutragen. "Wir werden in Zukunft Bücher unter diesen Umständen nicht mehr von Kundengeräten löschen", versprach Amazon-Sprecher Drew Herdner der " New York Times ". Unter welchen Umständen immer noch gelöscht wird, ließ er aber offen. Es war auch offenbar nicht das erste Mal, dass Amazon zur eigenmächtigen Bibliothekskorrektur seiner Leser gegriffen hat.

Der Vorfall zeigt wieder einmal deutlich, dass es etwas anderes ist, ob man ein Buch gedruckt kauft oder online auf ein auf ewig durch den Händler kontrolliertes Gerät lädt. Ein Buchhändler darf nicht nachts in die Wohnung des Käufers einbrechen, Bücher mitnehmen und den Kaufpreis auf dem Küchentisch zurücklassen.

Macht diese Art der digitalen Veröffentlichungspraxis Schule, könnten Kunden in Zukunft sicher auch damit rechnen, dass Bücher verschwinden, nachdem einstweilige Verfügungen gegen Teile des Inhalts, etwa in umstrittenen Biografien, erwirkt wurden. Gestern noch lesbare Seiten oder Absätze könnten am nächsten Morgen geschwärzt oder umgeschrieben sein. Die Sicherheit, immer die Originalversion zu besitzen, wäre dann dahin. Ein Problem auch für Studenten oder Wissenschaftler, falls sie aus einem solchen Werk zitieren und auf einmal ihre Zitatstelle nicht mehr existiert. In der "New York Times" wird ein 17-jähriger Schüler zitiert, der "1984" für die Schule gelesen und bearbeitet hat. Amazon löschte nicht nur das Buch, sondern gleichzeitig all seine Anmerkungen und Lesezeichen. Der junge Mann muss jetzt wieder ganz von vorne anfangen.

Diese Praxis des nachträglichen Buchlöschens ist für den in Deutschland vertriebenen Sonys E-Bookreader in dieser Form nicht gegeben. Das Gerät ist, anders als der Kindle, nicht permanent online mit dem System des Herstellers verbunden.

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