Onlinehandel Bundeskartellamt untersucht PayPal-Pflicht bei Ebay

Ebay verpflichtet nun auch zahlreiche Privat- und Gelegenheitsnutzer den konzerneigenen Bezahldienst PayPal anzubieten. Nach zahlreichen Beschwerden prüft das Bundeskartellamt, ob dabei ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

Übernahme von Paypal Bild vergrößern Paypal ist zu einer wichtigen Stütze von Ebay geworden.

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen den Internethändler Ebay eingeleitet. Ebay verpflichtet immer mehr Verkäufer, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Das Kartellamt prüft nun, ob das Internet-Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsverstoß begeht, sagte das Bundeskartellamt der WirtschaftsWoche.   

Seit dem heutigen Donnerstag verpflichtet Ebay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten,  Paypal anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer. Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren. Innerhalb der EU sind das bis zu 1,9 Prozent des Betrages, in anderen Ländern maximal 3,9 Prozent. Dazu kommen jeweils 35 Cent je Vorgang. Für Käufer ist die Bezahlung kostenlos. Sie können zudem bei PayPal-Zahlungen ihr Geld einfacher zurück erhalten, wenn die bestellte Ware nicht geliefert werde.

„Die Beschwerden über Ebay haben sich gehäuft“, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamtes gegenüber der WirtschaftsWoche. Daher werde nun geprüft, ob Ebay seine Marktposition missbrauche. Ein formelles Verfahren ist damit allerdings noch nicht eingeleitet, betonte Kartellamtssprecher Kay Weidner.  

Das Bundeskartellamt wird sich nun von Ebay die Gründe für den Schritt erläutern lassen. Das Auktionshaus begründet den Schritt mit einem besseren Schutz für Käufer. "Wir sind überzeugt, dass die Einführung von PayPal als eine optionale Zahlungsmethode neben anderen rechtlich völlig unbedenklich ist", erklärte das Unternehmen. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Anzahl schlechter Kauferfahrungen bei Angeboten von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten doppelt so hoch sei, wie durchschnittlich auf dem eBay-Marktplatz. Daher solle der Schritt sowohl den Käufern als auch den Verkäufern zu Gute kommen.

Marktbeherrschende Stellung von Ebay?

Beim weiteren Vorgehen des Bundeskartellamtes wird es eine große Rolle spielen, ob es Ebay eine marktbeherrschende Stellung zuschreibt. Dies sei jedoch nicht eindeutig klar, da es große Wettbewerber wie Amazon gebe, so das Bundeskartellamt. 2008 hatte das Bundeskartellamt bereits die damals erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine weiteren Schritte eingeleitet. Durch die zahlreichen Beschwerden von Ebay-Nutzern, werde nun der Sachverhalt erneut untersucht.

In Australien wollte Ebay Paypal vor zwei Jahren generell zur Pflicht machen und nahm das Vorhaben erst im Juli nach massivem Einspruch der Wettbewerbsbehörde zurück.

Das Bezahlsystem hat sich weltweit zu einem der wichtigsten Umsatzbringer des Auktionshauses entwickelt. Im vergangenen Quartal erwirtschaftete Ebay mit Paypal rund 800 Millionen Dollar – das entspricht rund einem Drittel des gesamten Umsatzes.


35 Kommentare zu “Bundeskartellamt untersucht PayPal-Pflicht bei Ebay”

von Karl-Hein Götz am 24.03.2010 13:09 Uhr

von History am 15.03.2010 10:17 Uhr

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