Amtsgericht erlaubt Dashcam-Aufnahmen Zur Beweissicherung darf gefilmt werden

Die Aufnahmen von Dashcams im Auto können bei Gerichtsverfahren verwertet werden. Das hat nun das Amtsgericht Nienburg entschieden – allerdings gab es im verhandelten Fall spezielle Voraussetzungen.

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Videokameras im Auto - Amtsgericht erlaubt Dashcam-Aufnahmen Quelle: ACV

Bislang haben sich nur Verwaltungs- und Zivilgerichte mit der Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel befasst. Und diese kritisch beurteilt. Nun gibt es das erste Urteil aus dem Strafrecht: Das Amtsgericht Nienburg hat die Bewegtbilder in einem Verfahren wegen Nötigung akzeptiert.

In dem verhandelten Fall war ein Kleinwagenfahrer von dem Fahrer eines Kleinbusses geschnitten und anschließend bedrängt worden. Nach der ersten Attacke schaltete er die Armaturenbrett-Kamera an, die gefilmten Bilder legte er bei der Verhandlung vor. Der Zeuge, ein ausgebildeter IT-Spezialist, war vom späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden.

Der Richter akzeptierte die Aufnahmen des Vorfalls als Beweismittel. Sie seien mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar, weil sie anlassbezogen aufgenommen worden seien, nämlich zum Zweck der Beweissicherung in einem konkreten Haftungsfall.

Anders hätte die Bewertung ausgesehen, wenn Personen zielgerichtet mittels Dashcam-Aufzeichnungen Daten für staatliche Strafverfahren erheben und sich so zu selbsternannten „Hilfssheriffs“ aufschwingen. Das war nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht der Fall.

Prinzipiell teilt der Richter zwar die datenschutzrechtlichen Bedenken, wie sie zuvor etwa das Verwaltungsgericht Ansbach formuliert hatte, die abstrakte Furcht vor Datenerhebung dürfe aber nicht dazu führen, dass den Bürgern technische Hilfsmittel kategorisch vorenthalten würden. In diesem Fall zumindest bewertete er die Beweissicherung per Videokamera als verhältnismäßig. (Az.: 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14))

Der Verkehrsrowdy wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.

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