Do-it-yourself-Reparatur nach Unfall Versicherung muss auch für Nutzungsausfall zahlen

Repariert man sein Auto nach einem unverschuldeten Unfall selbst, kann man sich das gegenüber dem Werkstattbesuch gesparte Geld in die eigene Tasche stecken. Zudem gibt es Anspruch auf weitere Zahlungen.

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Recht: Do-it-yourself-Reparatur nach Unfall - Versicherung muss auch für Nutzungsausfall zahlen Quelle: ZDK

Wer sein Auto nach einem unverschuldeten Unfall selbst repariert, erhält von der Versicherung nicht nur die Kosten ersetzt, sondern auch die für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs. Das hat das Oberlandesgericht München nun entschieden, gleichzeitig aber auch eine Grenze für die entschädigungsfähige Dauer gezogen.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Pkw-Halter für die eigenhändige Reparatur seines Autos entschieden. Wie in solch einem Fall üblich, erstattete die Versicherung die Kosten, die laut Gutachten bei der Reparatur in der Fachwerkstatt angefallen wären. Das Unfallopfer verlangte darüber hinaus aber noch eine finanzielle Entschädigung für den Nutzungsausfall an seinem Fahrzeug, die die Assekuranz allerdings nicht zahlen wollte.

Vor Gericht hatte die Klage des Autofahrers Erfolg. Laut Gericht steht die Entschädigung dem Mann unabhängig davon zu, ob er den Wagen in eine Werkstatt gibt oder selbst repariert.

Allerdings gibt es Geld nur für den Zeitraum, den ein professioneller Mechaniker mit der Reparatur benötigen würde. In diesem Fall hatte das Gutachten die Dauer laut Deutschen Anwaltverein (DAV) mit fünf Tagen veranschlagt. (Az.: 10 U 859/13)

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