Das gleiche gilt für Blitzer-Warngeräte. Sie haben denselben Erziehungseffekt: Spezielle Smartphone-Apps und die meisten Navigationssysteme warnen den Fahrer vor Radarkontrollen. Das möge lehrreich sein, ist beides aber auch „ganz klar illegal“, so der Hamburger Anwalt Uwe Toben, Experte für Verkehrsstrafrecht. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet den Einsatz von technischen Geräten, die „dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“.
Warum das so ist? Und ob ein Handy überhaupt in diese Kategorie fällt? Das weiß keiner so genau. Der Paragraf stammt aus einer Zeit, in es weder Smartphones noch Navigationsgeräte gab. Anwalt Toben kann sich auch an keinen Fall erinnern, in dem jemand wegen seiner Handy-App Probleme bekommen hat. „Wo kein Kläger, da auch kein Richter“, sagt Toben.
Die Handy-App „Blitzer.de“ wurde derweil allein im Google-Store mehr als eine Million Mal heruntergeladen. Der Navigationshersteller Tomtom wirbt auch seiner Website für seinen knapp 30 Euro teuren Service, der „mit ausreichend Vorlaufzeit“ vor Radarkameras warnt. Der Dienst mache den Straßenverkehr sicherer, behauptet das Unternehmen.
Und auch der Gesetzgeber hat nicht gegen jede Form von Blitzer-Warnung etwas: Die Radiosender etwa dürfen vor Radarfallen warnen. Wo genau hier die rechtliche Grenze zwischen technischen Geräten wie Handys oder Navigationssystemen gezogen wird, weiß niemand so genau.
Das rechtliche Scharmützel wirkt absurd - zumal Deutschlands Straßen nicht zuletzt wegen besserer Fahrassistenzsysteme und Navigationsgeräte immer sicherer werden. 2013 starben so wenig Menschen wie noch nie auf Deutschlands Straßen, berechnete der ADAC. Im vergangenen Jahr kamen 3340 Menschen im Straßenverkehr ums Leben - sieben Prozent weniger als 2012.